Ethikrat-Vorsitzender Frister fordert Ende der Strafbarkeit von Schwarzfahren / Strafrechtler plädiert für Einstufung als reinen Vertragsbruch

Nach Ansicht des Strafrechtlers müsse das Gesetz entsprechend geändert werden.\“DieÜberlastung der Justiz mit diesen Bagatelldelikten ist unnötig\“, sagt der Rechtswissenschaftler noz. Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland resultiert laut Frister aus diesem Delikt, wobei diese Haftstrafen den Staat viel Geld kosten und keinen Resozialisierungseffekt erzielen. Er lehne zudem eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ab, da auch dieseüber eine Erzwingungshaft zum Gefängnisaufenthalt führen könne.\“Es ist ein zivilrechtliches Unrecht, ein Vertragsbruch. So sollte es auch behandelt werden.\“
Von einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 265a halte er jedoch nichts. Schwarzfahren im Fernverkehr etwa könnten durchaus strafwürdig bleiben. Nach noz-Recherchen betraf 2024 jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung Schwarzfahrten im Fernverkehr.
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