Verbraucherschützer fordern erhebliche Nachbesserungen am\“Recht auf Reparatur\“

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Hubig hatte Mitte Januar einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem sie die EU-Richtlinie für das Recht auf Reparatur fristgerecht bis zum 31. Juli in nationales Recht umsetzen will.\“Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft\“, begründete die SPD-Politikerin den Schritt. Zentral ist eine Verpflichtung für Hersteller, Produkte\“während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren\“und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Während Unternehmen und der Digitalverband BitKom vor\“erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Handel\“warnen, wenn Deutschlandüber die EU-Vorgaben hinausgehe, fordert der vzbv genau das.
Um eine neue Reparaturkultur zu etablieren,\“ist jedoch mehr nötig als eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie\“, heißt es in der Stellungnahme. Zudem müsse sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen,\“dass die Gewährleistungsdauer verlängert wird und sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert\“. Und weiter:\“Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Angabe der Lebensdauer einsetzen, die gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht werden sollte.\“Am sinnvollsten sei es,\“den Fokus von vornherein auf die Produktion langlebigerer Güter zu legen\“, findet der vzbv.
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