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Notfallreform: DEKV fordert Begrenzung der Planungsregionen und breit angelegte Informationskampagne

 

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) unterstützt die geplante Notfallreform. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Notfallversorgung in Deutschland dauerhaft leistungsfähig aufzustellen. Dafür setzt der vorliegende Referentenentwurf einen Rahmen. Damit Patientinnen und Patienten im Notfall schnell in die passende Versorgung gelangen,sind aus Sicht des DEKV jedoch Anpassungen erforderlich.

Ausreichende Zahl an INZ und Leitplanken für Planungsregionen

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen künftig die erste zentrale Anlaufstelle sein, wenn Menschen im Notfall medizinische Hilfe brauchen. Damit das in Stadt und Land funktioniert, muss es in allen Regionen eine bedarfsgerechte Zahl an INZ geben. Neben medizinischer Qualität ist gute Erreichbarkeit ein entscheidendes Kriterium.\“Die Planungsregion darf nicht mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Nur so sichern wir eine gute Erreichbarkeit und schaffen Vertrauen in die neuen Strukturen\“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Eine zu große Planungsregion hat konkrete Nachteile: Das Aufkommen an Patientinnen und Patienten ist zu groß. Es drohen lange Wartezeiten sowie die Gefahr einer Überlastung. Lange Wartezeiten und eine schlechte Erreichbarkeit der INZ senken die Bereitschaft der Bevölkerung, die Reform anzunehmen.

Die Bevölkerung mitnehmen: Breite Informationskampagne

Die Menschen in Deutschland müssen über die veränderten Notfallstrukturen parallel zur Umsetzung der Reform informiert werden. Sie müssen wissen, wo sie im Notfall Hilfe finden und welchen Vorteil die neuen Strukturen bieten.\“Wir brauchen eine bundesweite Informationskampagne zur Notfallreform. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Länder sollten die Kampagne gemeinsam tragen. Die Koordination kann beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit liegen\“, so Radbruch.

Die Stellungnahme des DEKV zum Notfallgesetz kann hier (https://dekv.de/stellungnahme-des-dekv-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-reform-der-notfallversorgung/) heruntergeladen werden.

Pressekontakt:

Medizin&PR GmbH – Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 200 514 19 0

Original-Content von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV),übermittelt durch news aktuell

Posted by on 10. Dezember 2025.

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Categories: Allgemein

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