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Flüchtlingspoltik: Bund setzt Aussetzung von Familiennachzug rigoros um/ Bislang nur zwei positive Visa-Erteilungen trotz Tausender Härtefall-Gesuche – Linke:\“Absolut schockierend\“

 

Die Bundesregierung setzt die Aussetzung des Familiennachzugs bei engen Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten mit aller Härte um. Bezogen auf 1.325 abschließend geprüfte Personen wurden seit Inkrafttreten der Regelung im Juli vergangenen Jahres gerade mal in zwei Fällen Visa zur Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung erteilt. Das berichtet die\“Neue Osnabrücker Zeitung\“(noz) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

\“Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich\“, kommentierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken, Carla Bünger, die Entwicklung gegenüber noz. Seit Mitte Dezember 2025 sei keine einzige positive Entscheidung zur Familienzusammenführung hinzugekommen.\“Die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik, dass die Härtefallregelung ein reines Feigenblatt sei, hat sich damit mehr als bestätigt\“, sagte Bünger. Die gegenwärtige Praxis sei\“glasklar verfassungs- und menschenrechtswidrig\“. Die Linken-Politikerin forderte die SPD auf, in der Regierungskoalition mit der Union\“umgehend für eine menschenrechtskonforme Praxis und Neubewertung aller bisherigen Ablehnungen zu sorgen\“.

Der Antwort der Bundesregierung auf die Linken-Anfrage zufolge wurden bis zum 4. März diesen Jahres 4.029 Härtefallgesuche registriert, mit denen auf eine besondere Not- oder Sondersituation hingewiesen wird. Die mit der Entgegennahme und Aufarbeitung dieser Härtefallanträge beauftragte Internationale Organisation für Migration (IOM) hat bislang 1.559 Interviews zu5.465 Personen geführt. Das Auswärtige Amt hat seine Vorprüfung zu 392 Familien mit 1.325 Personen abgeschlossen.\“In der großen Mehrheit der Fälle sind bisher keine Hinweise auf einen Härtefall im Sinne des § 22 Satz 1 AufenthG festgestellt worden\“, so die Bundesregierung.

Hintergrund: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem 24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 gesetzlich ausgeschlossen. In diesem Zeitraum werden reguläre Visa zum Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn allgemeine Voraussetzungen wieWohnraum und Lebensunterhalt erfüllt wären. Zulässig bleiben nur eng begrenzte Ausnahmen in Härtefällen, etwa bei dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands.

CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine deutliche Verschärfung der Migrationspolitik mit dem Ziel vereinbart, irreguläre Migration zu stoppen und Einreisen stärker zu kontrollieren.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Posted by on 14. März 2026.

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Categories: Allgemein

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