Landesheimbauverordnung gefährdet 15 Prozent der Heimplätze in Baden-Württemberg – bpa fordert bei Expertenanhörung einen Stopp der Umsetzung, um Versorgungskapazitäten zu sichern

Anlässlich einer Expertenanhörung im Sozialausschuss des Landtages zum Entwurf des neuen Heimgesetzes (TPQG) sagt die bpa-Landesvorsitzende Nicole Schliz:\“Die alte Landesheimbauverordnung passt längst nicht mehr in eine Zeit, in der Pflegebedürftige und ihre Familien dringend nach Versorgungskapazitäten suchen und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter stark wächst. Werden die restriktiven Vorgaben weiterhin umgesetzt, droht ein dramatischer Versorgungsengpass.\“
Der Verband hatte gemeinsam mit anderen Leistungserbringerverbänden rund 400 Pflegeheime in Baden-Württemberg, die zusammen etwa 31.500 Plätze bereitstellen, nach den Auswirkungen der Verordnung gefragt. Danach würden allein bei diesen Trägern circa 4750 Plätze wegfallen. Die Landesregierung plant jedoch, die Vorgaben der Landesheimbauverordnung nahezu unverändert in die neue Ausführungsverordnung zum Heimgesetz zu übernehmen.
\“Das TPQG bietet jetzt die Chance, die aktuellen Realitäten wahrzunehmen und gegenzusteuern\“, so Schliz. In diesem Gesetzgebungsverfahren kann die vollständige Umsetzung der Landesheimbauverordnung in den bestehenden Einrichtungen gestoppt werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag des Landes zur Sicherung der Versorgung mit den dringend benötigten stationären Pflegeplätzen.\“
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