Jugendhilfereform:\“Die kommunale Kassenlage zählt künftig mehr als der Bedarf des Kindes.\“- bpa kritisiert unzureichende Pläne zur Reform des SGB VIII

\“Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII zusammenzuführen, ist ein richtiges Ziel. Unter dem Sparkorsett droht die fachlich sinnvolle und notwendige Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe aber als reine Leistungskürzungssammlung auf Kosten von gefährdeten jungen Menschen oder Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu enden.
Während parallel im Kanzleramt gemeinsam mit Kommunen und Ländern Pläne diskutiert werden, dramatisch die Teilhabe und Leistungserbringung einzuschränken, um Kosten zu senken, werden hier bereits erste Pflöcke eingeschlagen. Individuelle Rechtsansprüche sollen begrenzt werden. Die kommunale Kassenlage zählt künftig mehr als der Bedarf des Kindes. Insbesondere dem in den letzten Jahren unter großen Anstrengungen ausgebauten Angebot an Schulbegleitung droht erheblicher Schaden.
Die Reformpläne müssen daher dringend im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen überarbeitet werden. Bestehende Diskriminierungen privater Träger sind dabei ersatzlos zu streichen, die Pläne für die Schulbegleitung müssen korrigiert und das ambulante Vertragsrecht muss schiedsstellenfähig ausgestaltet werden.\“
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