Haus mitübler Geschichte / 20 Jahre zurückliegenden Doppelmord verschwiegen

(Landgericht Coburg, Aktenzeichen 11 O 92/20)
Der Fall: Die schrecklichen Ereignisse lagen zwar schon 20 Jahre zurück, aber vergessen waren sie in dem Ort trotzdem noch nicht. 1998 hatte in einem Haus ein Doppelmord an einer Frau und ihrem kleinen Kind stattgefunden. Bei den Verkaufsgesprächen wurde das nicht erwähnt, weswegen die Erwerberin der Immobilie sich später arglistig getäuscht fühlte. Ihre Begründung: Das Haus sei wegen der Bluttat schwer veräußerbar und in seinem Wert spürbar gemindert. Im Wissen um die Ereignisse wäre sie das Geschäft nicht eingegangen.
Das Urteil: Das Gericht konnte keine Hinweispflicht der Verkäuferin erkennen und wies die Klage auf Rückabwicklung des Vertrages zurück. Ein Verbrechen, das in einer Immobilie stattgefunden habe, könne zwar grundsätzlich hinweispflichtig sein.\“Dies gilt jedoch nicht zeitlich uneingeschränkt\“, hieß es im Urteil,\“da bei objektiver Bewertung die Bedeutung eines derartigen Umstandes für die Kaufentscheidung mit zunehmendem Zeitablauf geringer wird.\“
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Dr. Ivonn Kappel
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