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EU-Taxonomie: Ambition bewahren, Anwendung in der Immobilienwirtschaft erleichtern

 

Vorschläge zur Verbesserung der Anwendbarkeit des Climate Delegated Act

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und der Energy Efficient Mortgages Hub Netherlands (EEM NL Hub) fordern in einem gemeinsamen Weißbuch, die Regelungen mit Immobilienbezug im delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie pragmatisch zu überarbeiten. Beide Organisationen befürworten die Beibehaltung des Klimaschutzes als Umweltziel, plädieren jedoch gleichzeitig für einen praxisorientierteren Abschnitt der EU-Taxonomiein Bezug auf die Kriterien für Baugewerbe und Immobilien. Sie schlagen sieben Anpassungen vor, die die Kriterien des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie vereinfachen, sie an nationale Energieeffizienz- und Bauvorschriften anpassen und es somit erleichtern würden, die Finanzierung energieeffizienter Gebäude, von Gebäudesanierungen und Neubauten in ganz Europa als nachhaltig zu kennzeichnen.

\“Ambitionierte Klimaziele können nur erreicht werden, wenn die praktische Anwendbarkeit gewährleistet ist,\“erklärte Sabrina Miehs, Bereichsleiterin Sustainable Finance beim vdp.\“Damit Kapital in nachhaltige Projekte gelenkt werden kann, muss das Regelwerk für Kreditinstitute, Investoren und Kunden nachvollziehbar und umsetzbar sein.\“\“Diese gemeinsame Initiative versteht sich als konstruktiver Beitrag zur laufendenÜberarbeitung der EU-Taxonomie. Vereinfachte und klarere Regeln, die die Verfügbarkeit von Daten und Aspekte der Datenverwaltung berücksichtigen, sind keineswegs ein Rückschritt, sondern eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Klimaziele der EU-Taxonomie\“, betonte Vincent Mahieu, einer der Gründer des EEM NL Hub.

Praktische Umsetzung statt regulatorischerÜberlastung

Das Weißbuch basiert auf den Erfahrungen führender Kreditinstitute aus Deutschland und den Niederlanden, die zusammen etwa ein Drittel des europäischen Hypothekenmarktes ausmachen. Wie das Weißbuch zeigt, sind die aktuellen technischen Kriterien der EU-Taxonomie in der Praxis oft schwierig aufdie Immobilienfinanzierung anzuwenden. Sie führen bei den Marktakteuren zu Unsicherheit und stellen unverhältnismäßige Anforderungen, da viele Bestimmungen nicht in der nationalen Gesetzgebung verankert sind und für einzelne Immobilien nicht nachgewiesen werden können. Dies macht es besonders schwierig, für Eigentümer von Wohnimmobilien Finanzprodukte zu entwickeln, die mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen.

Die sieben konkreten Vorschläge von vdp und EEM NL Hub lauten wie folgt:

1. Taxonomie-Kriterien an nationale Vorgaben zur EPBD-Umsetzung angleichen

Beobachtung:

Der Climate Delegated Act sieht strengere Energieeffizienzwerte vor als die nationalen Standards, die im Rahmen der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) umgesetzt wurden. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, Doppelregulierung und fehlender Praxistauglichkeit.

Lösung:

Die nationalen Umsetzungen der EPBD sollten für die Einhaltung der EU-Taxonomie ausreichen. Eine zusätzliche Verschärfung um 10 % sollte nur als Option verankert werden.

2. Renovierungskriterien zur Förderung der Gebäudesanierung anpassen

Beobachtung:

Selbst wenn die Taxonomie-Kriterien für die Renovierung vollständig erfüllt sind, das Gebäude nach der Renovierung jedoch kein hohes Energieeffizienzniveau erreicht, kann nur ein Teil des Darlehens und nicht die gesamte Finanzierung des Gebäudes als taxonomiekonform eingestuft werden. Dies bietet einen klaren Anreiz, Gebäude zu priorisieren, die bereits relativ energieeffizient sind und nur eine geringe Verbesserung benötigen, um taxonomiekonform zu werden.

Lösung:

Es sind Kriterien erforderlich, die die Renovierung von Gebäuden fördern, die derzeit als ineffizient eingestuft sind (Energieklassen D-G) und bei denen eine Renovierung möglicherweise nicht sofort zur höchsten Energieklasse führt. Unter den definierten Anforderungen für energieeffiziente Renovierungen sollte die gesamte Immobilienfinanzierung als taxonomiekonform für die wirtschaftliche Tätigkeit\“Renovierung bestehender Gebäude\“anerkannt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

3. Renovierungskriterien vereinfachen, Benutzerfreundlichkeit steigern

Beobachtung:

Die aktuellen Vorgaben der EU-Taxonomie für Renovierungsmaßnahmen sind zu technokratisch und schwierig zu überprüfen; zudem verhindern sie Renovierungen; Kredite müssen in verschiedene Teile aufgesplittet werden, damit zumindest Teilbeträge als taxonomiekonform anerkannt werden können.

Lösung:

Es bedarf der Einführung klarer, messbarer Standards (zum Beispiel folgende Vorgaben: Verbesserung um mindestens zwei Energieklassen, Senkung des Primärenergiebedarfs um 30 % ohne Ausschluss erneuerbarer Energien oder mehrere Elemente, wie in einem Renovation Passport empfohlen); In Bezug auf die Finanzierung sollte die Taxonomiekonformität nicht nur für Teilbeträge gelten, sondern für das gesamte Renovierungsdarlehen.

4. DNSH-Kriterien vereinfachen, um Flexibilität zu ermöglichen

Beobachtung:

Die\“Do No Significant Harm (DNSH)-Anforderungen\“, die sicherstellen sollen, dass wirtschaftliche Aktivitäten keinem der sechs EU-Umweltziele erheblich schaden, sind übermäßig komplex und unverhältnismäßig – insbesondere für kleine Renovierungsdarlehen; zudem ist es in vielen Fällen unmöglich, die Einhaltung dieser Kriterien auf der Ebene einzelner wirtschaftlicher Aktivitäten zu überprüfen oder nachzuweisen.

Lösung:

Es sollte ermöglicht werden, über die DNSH-Kriterien als Beobachtungskriterien zu berichten, jedoch nicht als Voraussetzung für die Taxonomiekonformität. Nur die Klimarisikoanalyse könnte als weiterhin obligatorisch angesehen werden, sofern die Kriterien in der Praxis leicht überprüfbar sind.

5. Stringenz und Transparenz des Regulierungsprozesses verbessern

Beobachtung:

Häufige und widersprüchliche Mitteilungen der EU-Kommission erzeugen Irritationen, Interpretationsspielraum und Rechtsunsicherheit.

Lösung:

Zielführend erscheint, ein formelles Konsultationsverfahren mit festen Fristen, öffentlicher Beteiligung der relevanten Interessengruppen und klarer Abgrenzung der Zuständigkeiten einzuführen.

6. Datenverfügbarkeit optimieren und Datenschutzregeln zielführend gestalten

Beobachtung:

Die mangelnde Verfügbarkeit von Daten sowie die Unklarheit und Inkonsistenz Datenschutzregelungen verhindern die Nutzung von Energie- und Gebäudedaten; dies erschwert das ESG-Reporting, mindert die Transparenz und verhindert vor allem, dass Kreditinstitute immobilienbezogene Informationen zur Verbesserung desBeratungs- und Produktangebots einsetzen können.

Lösung:

Es bedarf einer Rechtsgrundlage, die es Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern ermöglicht, auf Daten auf Objektebene zuzugreifen und diese sowohl für Berichtszwecke als auch für die Kundenberatung zu nutzen; der DSGVO-Artikel 6 (c),(e),(f) sollte als Erlaubnisnorm in Bezug auf Daten zur Nachhaltigkeit und Klimaanpassung gelten.

7. Verhältnismäßigkeit bei Minimum Safeguards stärker berücksichtigen

Beobachtung:

Die fehlende Abgrenzung der Minimum Standards zwischen Wohn- und Gewerbedarlehen führt zu zwecklosen Prüfpflichten und unnötiger Bürokratie; Sozialstandards sind ohnehin national geregelt.

Lösung:

Immobiliendarlehen an private Eigentümer und klein- und mittelständische Unternehmen sollten von Minimum-Standards-Prüfungen ausgenommen werden; bei Darlehen für Gewerbeimmobilien sollte von der Einhaltung ausgegangen werden, solange keine Verstöße vorliegen.

Das von vdp und EEM NL Hub gemeinsam verfasste vollständige Weißbuch zur EU-Taxonomie ist hier (https://www.pfandbrief.de/eu-taxonomie-ambition-bewahren-anwendung-in-der-immobilienwirtschaft-erleichtern/)aufrufbar.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Über den Energy Efficient Mortgages Hub Netherlands (EEM NL Hub)

Der Energy Efficient Mortgages NL Hub (EEM NL Hub) ist eine Initiative einer vielfältigen Gruppe von Akteuren des niederländischen Wohnungs- und Hypothekenmarktes, darunter Kreditgeber, Investoren, Dienstleister und andere Institutionen. Die Mitglieder des EEM NL Hub haben sich verpflichtet, die Beschleunigung und Anpassung energieeffizienter Wohnungen in den Niederlanden und deren Finanzierung zu unterstützen und zu fördern.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Horst Bertram
T +49 30 20915-380
E bertram@pfandbrief.de

Original-Content von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 25. November 2025.

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Categories: Allgemein

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