Wohnen im Zirkuswagen? / Gerichte untersagten diese spezielle Grundstücksnutzung

(Verwaltungsgerichtshof Hessen, Aktenzeichen 4 B 1315/25)
Der Fall: Auf einem Grundstück waren mehrere Wohn- und Zirkuswagen abgestellt, die nicht nur dort herumstanden, sondern auch tatsächlich zu Wohnzwecken dienten. Dagegen wandten sich die Behörden und untersagten sämtliche derartige Nutzungen, wenn nicht eine ausdrückliche Baugenehmigung dafür vorliege. Der Eigentümer des Anwesens argumentierte damit, der Gemeinde sei es bereits seit längerer Zeit bekannt gewesen, dass in den Wagen Menschen wohnten – und sie habe nichts dagegen unternommen.
Das Urteil: Das höchste hessische Verwaltungsgericht bestätigte die Nutzungsuntersagung. Es handle sich um einen Verstoß gegen formelles Baurecht, der geahndet werden könne – zumal hier regelrecht eine Bauwagensiedlung entstanden sei. Die Behörde habe ihr Recht auf Einschreiten gegen diese Grundstücksnutzung nicht verwirkt, selbst dann nicht, wenn sie über einen gewissen Zeitraum hinweg trotz Kenntnis nichts unternommen habe.
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