Verbraucherschützer unterstützen Aus für Gratisversicherung von Ehepartnern

Der Gesetzentwurf, den das Gesundheitsministerium am Donnerstag vorgestellt hatte, sieht einen Zusatzbeitrag in Höhe von 3,5 Prozent der Einnahmen des beitragspflichtigen Partners ab 2028 vor. Die Alternative des vzbv:\“Wir schlagen ein Partnersplitting vor, bei dem das Haushaltseinkommen gleichmäßig auf die beiden Partner verteilt wird und dann getrennt voneinander verbeitragt wird\“, erläuterte Pop gegenüber noz.\“Das ist fairer als das heutige System, in dem deutlich weniger Beitrag gezahlt werden muss, wenn die Einkommen der Partner stark voneinander abweichen.\“
Verdiene nur eine Person Geld, zahle das Paar bisher nur einen Beitrag in begrenzter Höhe – auch bei sehr hohem Einkommen.\“Eine feste Pauschale oder ein begrenzter prozentualer Aufschlag – wie von Ministerin Warken vorgeschlagen – würde auch niedrige Einkommen treffen und sehr hohe Einkommen weiterhin schonen\“, begründete Pop das vzbv-Modell.
Zudem fordern die Verbraucherschützer, das der Bund die Kosten für Bürgergeldbezieher übernimmt.\“Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern allein den gesetzlich Versicherten aufgebürdet wird\“, sagte Pop.\“Die versicherungsfremden Leistungen müssen vom Bund – also von allen Steuerzahlern – gestemmt werden. Vor der Entscheidung darf sich Finanzminister Lars Klingbeil nicht drücken, das ist eine Frage der Gerechtigkeit.\“
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