Verbesserter Schutz für Kinder in Strafprozessen / NRW-Initiative für Justizministerkonferenz – Minister Limbach: Keine direkte Begegnung der Opfer mit den Tätern

Die Strafprozessordnung (§ 58a StPO) bietet zwar schon heute die Möglichkeit, eine richterliche Videovernehmung des Kindes aufzuzeichnen und diese später im Prozess abzuspielen, um dem Kind die Aussage in der Hauptverhandlung zu ersparen. Bislang ist dies aber nur eine\“Soll-Vorschrift\“. Die Praxis zeige, dass dieses Instrument eher selten angewendet wird.\“Ein Video sichert die frischen, unverfälschten Aussagen und verhindert zudem Fehler bei der späteren Protokollierung\“, sagte der NRW-Justizminister. Die Justizministerkonferenz findet vom 11. bis zum 12. Juni in Hamburg statt.
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