UN-Hochseeschutzabkommen im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe warnt vor weiterer Verzögerung

– Wichtige Hürde für historischen Meilenstein: Bundestag stimmt über Ratifizierung und Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens ab
– Deutschland hinkt 85 bereits ratifizierenden Staaten hinterher: Teilnahme an Hochseeschutzkonferenz und Mitgestaltung am Gesetz hängt davon ab
– DUH fordert klare parlamentarische Zustimmung und schnelle Umsetzung des Abkommens
Mehr als einen Monat nach Inkrafttreten des historischen UN-Hochseeschutzabkommens stimmt der Bundestag am Donnerstag, den 26. Februar,über die Ratifizierung und Umsetzung ab. Ein positives Votum ist notwendig, damit Deutschland an der ersten globalen Hochseeschutzkonferenz teilnehmen und vollständig an der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken kann. Trotz seiner Schlüsselrolle bei den jahrzehntelangen Verhandlungen hat Deutschland es versäumt, das Abkommen zum Inkrafttreten am 17. Januar 2026 zu ratifizieren. Die DUH fordert die Abgeordneten des Bundestags auf, keine weitere Zeit zu verlieren und den Gesetzesentwürfen zuzustimmen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer bei der DUH:\“Das UN-Hochseeschutzabkommen ist eine beispiellose Errungenschaft, um unsere Meere vor einer zunehmenden Ausbeutung zu schützen. Deutschland muss jetzt schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess abschließen, so wie es 85 Staaten bereits getan haben, damit die echte Arbeit Fahrt aufnehmen kann. Konkrete Vorschläge für geeignete Hochsee-Meeresschutzgebiete müssen zügig vorangetrieben werden. WirksameSchutzgebiete brauchen außerdem Managementpläne sowie Strukturen für Monitoring und Überwachung. Die verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungen für industrielle Aktivitäten in der Hochsee müssen konsequent angewendet werden. Außerdem darf es keine Schlupflöcheretwa für die Schifffahrt oder Fischerei geben. Wir fordern den Bundestag auf, jetzt Verantwortung für das größte Ökosystem der Erde zu übernehmen.\“
Das UN-Hochseeschutzabkommen regelt die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in der Hochsee, verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, die gerechte Teilung von Erlösen aus marinen genetischen Ressourcen und den Aufbau von Kapazitäten sowie einen Technologietransfer für Entwicklungsländer. Auch wenn das Abkommen bereits steht, müssen viele Regelungen zwischen den ratifizierenden Staaten noch beschlossen werden. Dafür findet spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten die erste UN-Hochseeschutzkonferenz statt.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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