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TÜV-Verband: Neu im neuen Jahr 2026 bei technischer Sicherheit

 

Im Jahr 2026 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit stehen digitale Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.

MOBILITÄT

Führerscheinumtausch – neue Frist läuft

Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Kartenführerschein erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Hauptuntersuchung: Braune HU-Plakette wird vergeben

Bestehen Fahrzeuge die Hauptuntersuchung (HU), erhalten Halterinnen und Halter vom TÜV im Jahr 2026 eine braune Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2028. Das gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur HU müssen. In welchem Monat die Prüfung fällig ist, zeigt die Zahl oben\“bei 12 Uhr\“auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in die i-Kfz App oder in den Fahrzeugschein, die offiziell\“Zulassungsbescheinigung Teil I\“heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um zwei Monate oder mehr überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei längerem Verzug kann eine vertiefte HU angeordnet werden, die zusätzliche Kosten verursacht.

Neue Abgasnorm Euro 7 kommt

Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar 2026 die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/euro-6d-6e/), die als Zwischenschritt zu Euro 7 dient. Ab dem 29. November 2026 gilt dann für neu entwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigungdie Abgasnorm Euro 7 (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/abgasnormen/euro-7/). Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge greift sie ab Ende 2027. Die Norm schreibt unter anderem eine präzisere Messung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals auch den Abrieb von Reifen (Grenzwerte folgen ab 2030) und Bremsen ein. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Wertsfallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.

Next-Generation-eCall wird Pflicht

Ab 1. Januar 2026 wird für neu entwickelte Fahrzeugtypen (also Typgenehmigungen, die ab diesem Datum beantragt werden) die Ausstattung mit Next-Generation-eCall (NG eCall)Pflicht. Konkret betrifft das Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Ab 1. Januar 2027 dürfen dann keine Neuwagen ohne die neue Technik mehrzugelassen werden. NG-eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet und gleichzeitig deutlich mehr Daten liefert als die alte eCall-Version. Statt des alten 2G/3G-Netzes nutzt NG-eCall das modernere 4G/LTE- und 5G-Netz. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keineNachrüstpflicht.

Noch mehr Assistenzsysteme werden Pflicht

Ab 7. Juli 2026 dürfen nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit folgenden Fahrassistenzsystemen neu zugelassen werden:

– Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich (Fußgängerschutz)
– Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
– Notfall-Spurhalteassistent auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung.
– Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
– Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
– Vorrichtung für Alcolock
– Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
– Notbremslicht

Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Im Jahr 2026 wird dieüberarbeitete Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest. Ziel der Reform ist es, die Regeln für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge stärker an die des Radverkehrs anzugleichen und die Nutzung von Mikromobilität im Verkehrssystem zu verbessern. Künftig sollen E-Scooter auf Radwegen und in Fahrradstraßen grundsätzlich den gleichen Vorgaben folgen wie Fahrräder. Zudem sind höhere technische Anforderungen geplant, etwa bei Beleuchtung, Bremsen und Batteriestandards, um die Sicherheit dieser Fahrzeugeim Straßenverkehr zu erhöhen.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Umsetzung des AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Der EU AI Act schreibt Transparenzanforderungen vor, die ab August 2026 gelten. So müssen etwa KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) als solche erkennbar sein. Speziell Deepfakes oder maschinell erzeugte Texte zu öffentlichen Themen sind zu markieren. Ebenso muss Nutzern mitgeteilt werden, wenn sie mit einem KI-System, zum Beispiel einem Chatbot, interagieren. Unternehmen müssen daher technisch sicherstellen, dass KI-Ausgaben gekennzeichnet oder mit Wasserzeichen versehen sind, was technisch ohne weiteres geht.

CYBERSICHERHEIT

NIS2-Umsetzungsgesetz greift

Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) im Dezember 2025 gelten ab sofort höhere Anforderungen für die Cybersicherheit von Unternehmen. Der Kreis der betroffenen Organisationen wird massiv erweitert, von rund 4.500 auf künftig rund 29.500. Unternehmen müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen einführen, IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden oder ihre Lieferketten in die Sicherheitsprozesse einbeziehen. Die Geschäftsleitung ist persönlich verantwortlich. Das BSI erhält weitreichende Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse. Bei Verstößen gegen Cybersicherheitspflichten drohen Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

PRODUKTSICHERHEIT

Produkthaftung: KI- und Software-Produkte erfasst

Die neue Produkthaftungs-Richtlinie EU 2024/2853 tritt zum 9. Dezember 2026 in Kraft. Erstmals werden Software und KI-Systeme ausdrücklich als Produkte definiert, für deren Fehler Hersteller haften. Damit genießen KI-Geschädigte, zum Beispiel aufgrund fehlerhafter Algorithmen, künftig den gleichen Schutz wie bei physischen Produkten. Hersteller von KI-Anwendungen müssen sich auf verschuldensunabhängige Haftung einstellen und nachweisen, dass ihre KI den erwartbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Durch diese Haftungsregeln sollen Verbraucherrechte im KI-Zeitalter gestärkt werden.

NACHHALTIGKEIT

NeueÖkodesign-Verordnung und Recht auf Reparatur

Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) bringt im kommenden Jahr wichtige Änderungen. Ab 19. Juli 2026 gilt ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien, Bekleidung und Schuhe. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen, mittlere Unternehmen folgen 2030. Für den Digitalen Produktpass (DPP) wird die technische Infrastruktur aufgebaut und ab Juli 2026 müssen die Pässe für erste Produkte wie Textilien, Elektronik und Möbel verfügbar sein. Bis zum 19. Juli 2026 soll die EU ein Register für den DPP einrichten. Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Verpackungsverordnung wird angewendet

Ab 12. August 2026 ist die neue Verpackungsverordnung (PPWR) der EU anzuwenden. Unternehmen müssen sich auf viele Neuerungen vorbereiten. Es gelten neue Vorgaben zur Gestaltung von Verpackungen, Nachhaltigkeitsanforderungen und erweiterte Pflichten für Erzeuger, Hersteller und Vertreiber. Auch Online-Plattformen werden in die Pflicht genommen. So müssen alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Es gelten neue Gefahrenstoff-Grenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom in allen Verpackungsmaterialien sowie strenge PFAS-Grenzwerte der so genannten Ewigkeitschemikalien für Lebensmittelverpackungen.

EU-Batterieverordnung: Zentrale Pflichten greifen 2026

Der EU-Battery Regulation (BattVO) zufolge treten 2026 erstmals mehrere zentrale Pflichten in Kraft. Neue Zielvorgaben gelten für die Recyclingeffizienz: 75 Prozent bei Blei-Säure-Batterien, 65 Prozent bei Lithium-Batterien, 80 Prozent bei Nickel-Cadmium-Batterien 50 Prozent bei sonstigen Altbatterien. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2026. Die Erklärung zum CO2-Fußabdruck gilt für wiederaufladbare Industriebatterien, ausgenommen sind Industriebatterien mit externen Speichern. Stichtag ist der 18. Februar 2026.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, presse@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.linkedin.com/company/tuevverband | www.x.com/tuevverband

Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell

Posted by on 19. Dezember 2025.

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Categories: Allgemein

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