Spahn betont Problem ungleicher Vermögensverteilung / Unionsfraktionschef: Sollten ein Stück Ausgleich schaffen – DebatteüberÄnderungen der Erbschaftssteuer nach Urteil des Verfassungsgerichts

Änderungen an der Erbschaftssteuer schloss der Unionsfraktionschef nicht aus:\“Wir müssen jetzt erstmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten. Dann sehen wir weiter.\“Klar sei aber, dass Familienunternehmen\“weiterhin ohne Substanzverlust in die nächste Generation übergeben werden können\“müssen. Auf die Frage, ob das Streichen von Ausnahmetatbeständen bei der Erbschaftssteuer als Steuererhöhungen bezeichnet werden müssten, sagte Spahn:\“Diese Debatte können wir nach dem Urteil zur Erbschaftssteuer führen.\“
Ein\“erster wichtiger Schritt\“wäre für Spahn Unterstützung beim Vermögensaufbau.\“Dazu sollten wir beim Immobilienerwerb auch mit kleinem Einkommen helfen – zum Beispiel, indem der Staat auf die Grundsteuer für die erste Immobilie verzichtet.\“Auch die geplante Frühstart-Rente gehöre dazu.
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