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Schuldnerberatung: Koalition stärkt Grundsatz der Kostenfreiheit

 

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz beschlossen. Damit gibt es erstmals ein Bundesgesetz für das wichtige Feld der Schuldnerberatung. Im Gesetzgebungsverfahren haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD noch wesentliche Verbesserungen durchgesetzt, die sowohl überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch den Beratungsstellen nutzen.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

\“Die Stärkung der Schuldnerberatung ist für die SPD ein Herzensanliegen, dem wir uns schon in der letzten Wahlperiode intensiv gewidmet haben. Seitdem stellen wir jedes Jahr Projektmittel in Millionenhöhe zur Verfügung und fördern die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung dauerhaft. Mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz, das der Umsetzung von Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie dient, setzen wir diesen Kurs fort. Wir werten damit das Feld der Schuldnerberatung insgesamt auf und rücken es mehr in den öffentlichen Fokus. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir den Regierungsentwurf noch an verschiedenen Stellen verbessern. Dafür haben wir als SPD gekämpft. So helfen wir sowohl den von Überschuldung Betroffenen als auch den knapp 1400 Beratungsstellen, die sich mit ihrer Arbeit jeden Tag für sie einsetzen.\“

Nadine Heselhaus, Fachpolitikerin:

\“Besonders wichtig war uns, den Grundsatz der Kostenfreiheit für die Ratsuchenden deutlich festzuschreiben. Wer überschuldet oder davon bedroht ist, kann keine Gebühren für eine Beratung bezahlen, die ihm aus dieser Situation heraushelfen soll. Für die Beratungsstellen entsteht durch die Erhebung von Entgelten nur unnötiger bürokratischerAufwand. Deshalb haben wir klargestellt, dass Schuldnerberatung kostenlos angeboten werden soll. Nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen können Gebühren erhoben werden. In der Praxis sind diese Fälle unrealistisch. Außerdem haben wir Anforderungen an die Qualität der Schuldnerberatung im Gesetz verankert. In einem Entschließungsantrag fordern wir darüber hinaus die Bundesregierung auf, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Finanzierung der Schuldnerberatung nachhaltig verbessert werden kann. Potenzial sehen wir sowohl in Verfahrensverschlankungen und mehr Digitalisierung als auch in einer stärkeren Beteiligung privater Gläubiger. Jetzt sind die Länder am Zug, dem geänderten Gesetzentwurf im Bundesrat ebenfalls zuzustimmen. Es wäre ein starkes gemeinsames Signal von Bund und Ländern an die rund fünfeinhalb Millionen überschuldetenMenschen in Deutschland!\“

Pressekontakt:

SPD-Bundestagsfraktion
– Die Pressestelle –

Telefon: (030) 227 – 52282
Website: www.spdfraktion.de
E-Mail: pressestelle@spdfraktion.de

Original-Content von: SPD-Bundestagsfraktion,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 14. November 2025.

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Categories: Allgemein

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