Rentenkommission fordert Ende der Pensions-Booster für Beamte /Ökonom Peter Bofinger schlägt Berechnung der Pensionen anhand der letzten fünf bis zehn Dienstjahre vor

Bislang gilt für bei der Berechnung der beamtenrechtlichen Altersbezüge lediglich die letzte Besoldungsstufe, sofern diese zwei Jahre lang bezogen wurde, also dann, wenn das Gehalt sehr wahrscheinlich am höchsten ist. Bei Angestellten hingegen bestimmt quasi das Durchschnittsgehalt der gesamten Erwerbsbiografie die Höhe der gesetzlichen Rente.\“Diesen Unterschied wollen wir etwas ausgleichen\“, sagte Bofinger gegenüber noz. Letztlich hänge diese Entscheidung aber vom Bundesverfassungsgericht ab.
In ihrem Bericht hatte die Rentenkommission eine Erwerbstätigenversicherung samt Beamten als\“Idealbild der Alterssicherung\“bezeichnet, das jedoch\“in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen\“sei. Allerdings empfiehlt die Kommission, vergangene und künftige Reformen in der gesetzlichen Rente auch auf Beamte zu übertragen, etwa bei einer Anhebung des Renteneintrittsalters oder einer Absenkung des Rentenniveaus.
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