Reimann zum BStabG: Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig

\“Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen ist unstrittig, darum ist es gut, dass Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz jetzt verabschiedet haben.
Zur Erinnerung: In Expertenkreisen wird die Stabilisierung seit mehreren Jahren angemahnt – und zuletzt hätte es uns auch nicht drastischer vor Augen geführt werden können. Mit der zu optimistischen Prognose des Schätzerkreises im Oktober 2025, mit dem unzureichenden kleinen Sparpaket zum Jahreswechsel, mit dennoch weiter steigenden Zusatzbeiträgen zum Jahresauftakt 2026 und mit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit Anfang April. Anfang dieser Woche ist der Kulminationspunkt erreicht worden, als mithilfe von 59 Änderungsanträgen noch einmal zusätzliche Einsparungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro organisiert werden mussten, weil die Ausgabendynamik ungebrochen bleibt und sich weitere Finanzlöcher auftun.
Dass dieser\“Schweinsgalopp\“, wie es ein Abgeordneter genannt hat, Unmut erzeugt hat, ist verständlich. Nichtsdestotrotz drängte die Zeit, und es ist gut, dass dieses Gesetz mit dem angepeilten Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro jetzt kommt. Am Einstieg in eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik führt kein Weg vorbei.
Allerdings würden die Deckungslücken für 2027/2028 mit dem vorliegenden Änderungspaket nur knapp geschlossen, Spielraum für weitere Entlastungen bestehe nicht, stellt das BMG fest und verweist auf geplante Strukturreformen, die die absehbaren Finanzlöcher von 3,4 bzw. 6 Mrd. Euro in 2029/2030stopfen sollen.
Aber zusätzliche Belastungen für die Beitragszahlenden und Patienten wären vermeidbar gewesen, wenn die ausgabenseitigen Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit eins zu eins umgesetzt worden wären.\“
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