Reimann zum angepassten KHAG: Sonderlocken, Leerstellen und verzweifeltes Festhalten an ineffizienten Strukturen

\“Auf der einen Seite ist es gut, dass jetzt die Hängepartie um die Finanzierung der Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser beendet ist. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist endlich klar, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeberbezahlt wird.
Auf der anderen Seite ist mit dem vorliegenden Entwurf aber auch klar, dass es bei der Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben für die Kliniken bleiben wird. Zentrale Punkte wie die bundesweit verbindlichen Erreichbarkeitsvorgaben oder die Vorgaben zur Zahl der erforderlichen Fachärzte bei bestimmten Eingriffen sollen weiterhin entfallen. Im Gegenzug werden den Bundesländern zahlreiche Hintertürenzur Abweichung von den ursprünglich verbindlich festgeschriebenen Qualitätsvorgaben geöffnet. Das ist nicht im Sinne der Patientensicherheit. Die Qualität der Versorgung sollte nicht davon abhängen, in welchem Bundesland ein Versicherter behandelt wird. Ein kleiner Lichtblick ist dieneu eingefügte Verpflichtung der Länder, bei der Zuweisung von Leistungsgruppen ohne Erfüllung der vorgegebenen Qualitätskriterien das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen herzustellen.
Bauchschmerzen bereiten uns die Sonderregelungen für Kliniken in Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei der Vorhaltefinanzierung. Sie führen zu unnötiger zusätzlicher Bürokratie für alle Beteiligten, denn für die Kliniken in NRW sind dann künftig eigene Abrechnungsprozesse erforderlich.
Neben solchen Sonderlocken fallen vor allem die Leerstellen im Gesetzesentwurf auf: Eine bedarfsorientierte und fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung auf Basis der Planfallzahlen sowie die Beauftragung eines Bedarfsbemessungsinstruments sucht man weiterhin vergeblich. Und auch die untauglichen Vorgaben für die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen bleiben unverändert. Hier sollte der Fokus stärker auf die ambulante Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit gelegt werden, damit diese Einrichtungen einen echten Mehrwert für die Versorgung an der Schnittstelle zwischen den Sektoren schaffen.
Statt die qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhäuser konsequent voranzutreiben und gezielt die zukunftsfähigen Kliniken mit guten Behandlungsergebnissen zu fördern, setzt Schwarz-Rot beim Thema Krankenhaus-Finanzierung weiter auf das Prinzip Gießkanne. Das Füllhorn wird in Form von Rechnungsaufschlägen aus dem Sondervermögen Infrastruktur über allen Krankenhäusern ausgeschüttet. Das ist keine zukunftsgerichtete Politik, sondern verzweifeltes Festhalten an den bestehenden ineffizienten Strukturen.
Angesichts des Geldsegens für die Kliniken in Höhe von 4 Milliarden Euro möchten wir die schwarz-rote Koalition noch mal an ihre Versprechen erinnern: Weit vorne im Gesundheitskapitel des Koalitionsvertrags wird die Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung als Ziel hervorgehoben. Eine gute und schnelle Möglichkeit, der GKV zu helfen, wäre die sofortige Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung. Das würde die GKV-Ausgaben im Krankenhausbereich im kommenden Jahr um 1,7 Milliarden vermindern.\“
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