Polizei und Justiz sehen keine Entlastung durch Cannabis-Legalisierung

Das seit April 2024 geltende Cannabis-Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von 50 Gramm zu Hause. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Außerdem dürfen sich staatlich reglementierte Anbauvereine gründen, sie geben Cannabis an registrierte Mitglieder aus.
Trotz all dieser Gesetzeslockerungen erklärte auch Sachsen-Anhalts Justizministerium, dass die Cannabis-Freigabe\“bislang nicht zu einer signifikanten Arbeitsentlastung in der Justiz\“geführt habe. Stattdessen habe das Cannabis-Gesetz nach Inkrafttreten\“zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften geführt\“. Demnach mussten die Strafverfolgungsbehörden rund 5.100 alte Verfahren und Urteile überprüfen, so das Justizministerium. Der Grund: Das Cannabis-Gesetz sieht eine Amnestieklausel für ältere Delikte vor, die mit dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind.\“DieÜberprüfungen sind weitestgehend abgeschlossen\“, erklärte das Justizministerium zu den Alturteilen.\“Ob eine spürbare Entlastung der Justiz Sachsen-Anhalt in Zukunft zu erwarten ist, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht valide eingeschätzt werden.\“
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Jan Schumann
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