Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Abschwächungen der Umweltverbandsklagerechte

Das kommentieren Barbara Metz, Jürgen Resch, und Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführerin und Bundesgeschäftsführer der DUH:
\“Die geplante Erweiterung der möglichen Klagegegenstände für Umweltverbände ergibt sich aus völker- und europarechtlichen Verpflichtungen und ist überfällig. Leider wird diese Erweiterung aber nur durch eine Verlängerung der Liste an möglichen Klagegründen umgesetzt, die zwangsläufig unvollständig bleibt und die Lücken deshalb in der Vergangenheit von Gerichten als unvereinbar mit Völker- und Europarecht eingestuft wurden. Die Bundesregierung muss stattdessen eine Generalklausel, also eine Formulierung, die unbestimmt viele Sachverhalte einschließt, ins Gesetz aufnehmen. Anerkannten Umweltverbänden und zuständigen Behörden in Bund und Ländern will die Bundesregierung das Leben schwerer machen, indem eine Anerkennung als klageberechtigte Vereinigung in regelmäßigen Abständen erneut beantragt werden muss. Das wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau und würde auf allen Seiten unnötig Ressourcen binden. Wir kritisieren scharf, dass eine Regelung zum Einwendungsausschluss in Gerichtsverfahren wieder aufgenommen wird.\“
Hintergrund:
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz enthält spezifische Regelungen für den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten und schafft insbesondere Klagerechte für anerkannte Umweltvereinigungen. Das Gesetz ist aktuell unzureichend und muss aufgrund von Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention, des EuropäischenGerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes geändert werden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Categories: Allgemein
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