\“nd.DerTag\“: Kommentar zum Entwurf des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes und zur Inklusionspolitik der Bundesregierung

Die Schweizer Erfindung ist ein Beispiel für ein Argument, das Aktivist*innen für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen konstant anführen. Ideen, Gesetze oder Erfindungen, die ursprünglich als inklusive Maßnahmen gedacht sind, dienen häufig – und oft ungeplant – der Allgemeinheit. Das haben inzwischen auchdie Führungsriegen vieler Privatkonzerne erkannt, weshalb sie auf die Entwicklung inklusiver Produkte setzen.
Wer das offenbar nicht erkannt hat, ist die deutsche Bundesregierung. Sie arbeitet derzeit an einem völlig zahnlosen Referentenentwurf für Gleichstellung, der eher dazu dient, Freiheiten von Konzernen zu schützen als die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dabei sollte das Gesetz ursprünglich dazu dienen, dass alle gleichberechtigt an der Gesellschaft teilnehmen können.
Die aktuelle Inklusionspolitik mündet darin, dass sich Menschen mit Behinderungen weiterhin täglich zwischen fundamentalen Rechten entscheiden müssen: zwischen Teilhabe und Datenschutz beispielsweise. Oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Werkstätten. Ein Dreivierteljahrhundert nach Erfindung der elektrischen Zahnbürste kann es das doch nicht gewesen sein.
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