\“nd.DerTag\“: Im Zweifel für Neuauszählung – Kommentar zur Wahlprüfungsbeschwerde des BSW

Der Wagenknecht-Partei ist es gelungen, ihre Forderung nachÜberprüfung der Wahl zu einem massiven Medienthema zu machen. Egal, wie man zum BSW steht: Es darf nun nicht den geringsten Zweifel an der Legitimität der Bundestagswahl und der daraus hervorgegangenen politischen Mehrheit geben. Selbst wenn eine BSW-Fraktion die Mehrheitsverhältnisse nicht verändern würde, wäre eine Klarstellung nötig, denn Zweifel sind bei einem so knappen Scheitern wie dem des BSW nicht sehr weit hergeholt.
Da aber in einem Bundestag mit BSW die jetzige schwarz-rote Regierung keine Mehrheit mehr hätte, ist es umso angebrachter, jede Unsicherheit auszuräumen. Zumal der aktuelle Bundestag selbst per Abstimmung über eine Neuauszählung entscheidet und der Verdacht nicht ausgeschlossen werden kann, dass eigennützige Motive im Spiel sind. Denn zöge das BSW nachträglich noch ein, müssten alle Parteien Mandate abgeben.
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat das BSW die fünf Prozent wirklich nicht geschafft – dann würde das durch eine Überprüfung abschließend und unzweifelhaft bestätigt. Oder es hatte doch genügend Stimmen – dann muss die Zusammensetzung des Bundestags schleunigst korrigiert werden. Dafür sollte der Aufwand einer Neuauszählung nicht zu hoch sein.
Was jetzt schon feststeht: Es ist kein akzeptabler Zustand, dass sich die Entscheidungüber die BSW-Wahlbeschwerde so lange hinzieht. Das BSW wird nach der Ablehnung im Bundestag, die mehr als neun Monate nach der Wahl fallen wird, das Bundesverfassungsgericht anrufen, und auch dieses Verfahren kann lange dauern. Die Regeln für Wahlbeschwerden müssen dringend reformiert, dasVerfahren muss beschleunigt und in neutrale Hände gelegt werden. Geschieht das nicht und wird die Wahl vom Februar nicht überprüft, dann werden die ohnehin grassierenden Vorbehalte gegenüber der Demokratie erneut befeuert. Und das kann kein Demokrat wollen.
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