LG Mosbach: Vierstellige Vergleichszahlung mit Sparkassen Unfallversicherung wegen Invalidität am Knie
Unsere Mandantin rutschte im Jahr 2021 auf feuchtem Untergrund aus und zog sich hierbei unter anderem einen Teil-Meniskusriss zu. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der SV Sparkassen Versicherung, wegen der sich aus dem Unfall ergebenden Invalidität.
Ablehnung der SV Sparkassen Versicherung
Die SV Sparkassen Versicherung holte anschließend ein medizinisches Gutachten ein, welches der Ansicht war, dass der Unfall nicht kausal für den Schaden sei – auf dieser Basis wurden die Ansprüche entsprechend abgelehnt. Da die behandelnden Ärzte der Versicherungsnehmerin jedoch zu dem Ergebnis kamen, dass der Unfall den Schaden verursacht hat, wandte sie sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer gründlichen Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Berichte der behandelnden Ärzte plausibel sind und die Ablehnung fehlerhaft ist.
Klageverfahren mit Vergleich
Im Klageverfahren legten L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte ausführlich dar, dass der Anspruch der Versicherungsnehmerin tatsächlich besteht. Im Ergebnis konnten sich die Parteien schließlich darauf einigen, dass eine vierstellige Zahlung an die Klägerin erfolgt, womit diese sehr zufrieden war.
„Für unsere Mandantin ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil wir den langwierigen Prozess zeitnah beenden konnten und sie sich nun auf ihre weitere Genesung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
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