Gericht hält Verteilung von Straßenbaumitteln in Sachsen-Anhakt für verfassungswidrig

Auslöser ist eine Klage der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark). Diese ist für den Unterhalt von acht Straßen verantwortlich, jedoch vom Zugang zu dem 15-Millionen-Topf des Landes ausgeschlossen.\“Das Land hat uns einfach vergessen\“, sagte Bürgermeister Rüdiger Kloth (Freie Wähler) der MZ. Die Folge: Vier der acht Straßen seien dringend sanierungsbedürftig, auf zweien musste die Kommune bereits die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 50 km/h herabsetzen.
Das Problem trifft auch andere Verbandsgemeinden im gesamten Land.\“Seehausen ist kein Einzelfall\“, sagte Bernward Küper vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt.\“Auch anderswo haben Verbandsgemeinden die Straßenbaulast übertragen bekommen, haben aber keinen Zugang zu diesem Geld und können deshalb nicht sanieren.\“
Das Oberverwaltungsgericht geht davon aus, dass der Wortlaut des Gesetzes sowohl Verbandsgemeinden als auch deren Mitgliedsgemeinden Anspruch auf die Straßenbaumittel verschafft. Damit würden diese aber doppelt berücksichtigt – zum Nachteil aller Einheitsgemeinden.\“Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar; sie ist willkürlich\“, befand das Oberverwaltungsgericht. Es hat die Rechtsfrage nun dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau zur Prüfung vorgelegt.
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Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
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