Cyberversicherung erkennt Schaden nach Hackerangriff an und erstattet hohen sechsstelligen Ausfallschaden
Horrorszenario: Cyberangriff auf die IT
Das versicherte Unternehmen wurde im Jahr 2023 Opfer eines Hackerangriffs im großen Stil – die gesamte IT wurde für fast eine Woche lahmgelegt. Nicht nur die Wiederbeschaffung der Daten sorgt für einen großen Aufwand – auch die Kosten für den Ausfall des Betriebs können immens sein. Unsere Mandanten waren auf einen solchen Fall gut vorbereitet mit einer Cyberversicherung.
Durchsetzung der Ansprüche und Beantwortung komplexer IT-Fragen
Das versicherte Unternehmen meldete den Schaden umgehend der Versicherung, die wiederum mehrfach Rückfragen hatte. Unsere Mandanten beschlossen, sich hier fachanwaltlichen Rat einzuholen, da die Thematik sehr komplex ist und schon bei der Schadenmeldung und der nachfolgenden Korrespondenz keine Fehler gemacht werden sollten.
Mandatierung von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft übernahm die Beratung, der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herr Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. führte die weitere Korrespondenz mit der Versicherung und begründete den Schaden transparent und ausführlich.
Anerkenntnis durch die Versicherung
Nach nicht einmal zwei Monaten leistete die Versicherung die Zahlungen für den entstandenen Schaden. „Für unsere Mandantschaft war dies natürlich erfreuliches Ergebnis, dass mit der Unterstützung von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft der Schaden so schnell reguliert wurde“, freut sich der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herr Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Man kann gar nicht genug darauf hinweisen, dass nicht nur eine Cyberversicherung lebensrettend für Unternehmen sein kann, sondern dass auch eine kompetente Rechtsberatung im Schadenfall entscheidend sein kann.“
Categories: Allgemein
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