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Heimmindestbauverordnung im Saarland: 15 Prozent der Heimplätze in Gefahr / bpa fordert beim politischen Frühstück Konkretisierungen und Bestandsschutz zur Sicherung der Versorgung

 

Die saarländische Heimmindestbauverordnung von 2021 muss überarbeitet und weiterentwickelt werden, um die pflegerische Versorgungslandschaft nicht zu gefährden. Das haben Einrichtungsträger beim politischen Frühstück des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) gefordert.\“Wenn die Vorgaben so umgesetzt werden müssen, werden etwa 15 Prozent der vorhandenen Heimplätze wegfallen\“, rechnete der saarländische bpa-Landesvorsitzende Ralf Mertins vor.\“Und das in einer Situation, in der jetzt schon nicht alle Anfragen bedient werden können und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter massiv steigt.\“Gleichzeitig würden die notwendigen Umbauten die Kosten für die Pflege weiter steigen lassen.

Der Verband fordert deshalb einen Bestandsschutz für Einrichtungen, die vor 2021 errichtet wurden. Maßgebliche Vorgaben der Verordnung sollen zudem konkretisiert werden.

Das Ministerium signalisierte, es wolle unter Beteiligung der Leistungserbringer einen Vorschlag zurÜberarbeitung und Konkretisierung der Verordnung erarbeiten, der auch den vor 2021 eröffneten Einrichtungen gerecht wird.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Angela Eicher, Leiterin der Landesgeschäftsstelle,
Tel.: +49 681 948 88 40, www.bpa.de

Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 15. Oktober 2025.

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Categories: Allgemein

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