Heimkosten, steuerlich gesehen / Finanzgericht erkannte außergewöhnliche Belastung an

(Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 14 K 2643/16)
Der Fall: Die Mutter eines Steuerzahlers zog in ein Altenpflegeheim um, weil sie krankheitsbedingt nicht mehr selbstständig in der bis dahin genutzten Wohnung bleiben konnte. Der Sohn machte die durch das Einkommen der Mutter ungedeckten Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Fiskus lehnte mit der Begründung ab, die Aufwendungen seien um eine Haushaltsersparnis zu kürzen.
Das Urteil: Der Sohn durfte die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Kosten für Unterkunft und Verpflegung geltend machen. Bei einem Heimaufenthalt lägen die Aufwendungen in der Regel ohnehin erheblich höher als die dafür üblichen Kosten bei einem Verbleib im eigenen Haushalt, befand das Finanzgericht.
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