Grundschülern in NRW droht Verlust ihres OGS-Platzes

Der Städte- und Gemeindebund kennt die Problematik ebenfalls.\“Wir nehmen die Diskussionen und Sorgen sehr ernst, dassältere Grundschulkinder ihre Betreuungsplätze zugunsten jüngerer Jahrgänge aufgeben müssten\“, sagt Hauptgeschäftsführer Christoph Sommer. Die Einführung des Rechtsanspruchs sei für Kommunen eine\“immense Herausforderung\“. Von der Stadt Bielefeld heißt es:\“Vor dem Hintergrund des ab August 2026 geltenden Rechtsanspruchs werden die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen vorrangig berücksichtigt.\“Ziel sei es zwar, dass Kinder der zweiten, dritten und vierten Klassen ihren bestehenden OGS-Platz behalten könnten. Aber:\“Abhängig von den Anmeldezahlen der neuen Erstklässler sowie vom jeweiligen Stand des OGS-Ausbaus an den Schulstandorten kann nicht in allen Einzelfällen ausgeschlossen werden, dass es zu Veränderungen kommt\“, teilt die Stadt Bielefeld mit. Das ist beim Bielefelder OGS-Träger Stadtsportbund bereits klar.\“Wir haben hier Jahresverträge, alle Eltern müssen jedes Jahr neu anmelden\“, sagt Melanie Beuys.\“Und da wir künftig Erstklässler vorrangig berücksichtigen müssen, gehen Dritt- und Viertklässler bei der Vergabe leer aus.\“
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