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Deutsches Institut für Menschenrechte: Engagement der Bundesregierung zurÜberwindung der Wohnungslosigkeit reicht nicht aus

 

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Nationalen Aktionsplan verpflichtet, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zuüberwinden.\“Davon sind wir meilenweit entfernt. Die geplantenÄnderungen in der Grundsicherung nehmen sehenden Auges in Kauf, dass mehr Menschen Miet- und Energieschulden aufbauen und letztlich ihre Wohnung verlieren\“, erklärt Claudia Engelmann, Expertin des Deutschen Instituts für Menschenrechte für das Recht auf Wohnen.

DieÜberwindung von Wohnungslosigkeit ist nicht nur Sache der Kommunen. Bund und Länder legen den rechtlichen und finanziellen Rahmen fest, innerhalb dessen Städte und Gemeinden handeln können. Doch auf Bundesebene fehlt eine abgestimmte Strategie. Einerseits will die Bundesregierung Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden, andererseits werden sozialrechtliche Verschärfungen dazu führen, dass mehr Menschen wohnungslos werden. Ob und wie umfassend der Mieterschutz in der aktuellen Legislaturperiode gestärkt wird, ist nach wie vor unklar. Ein starker Mieterschutz und wirksame Mietpreisregulierungen sind jedoch entscheidend, um Wohnungslosigkeit zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund begrüßt das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung heute einen\“Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen\“veröffentlicht haben. Der Leitfaden ist ein wichtiger Schritt und macht deutlich: Grund- und Menschenrechte gelten uneingeschränkt auch für wohnungslose Menschen. Aus dem nationalen Recht ergeben sich zahlreiche Rechtsansprüche – etwa auf existenzsichernde Leistungen, Beratung, Kinder- undJugendhilfe, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sowie Unterstützung bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Diese Ansprüche müssen von den Kommunen gewährleistet werden.

\“Grund- und Menschenrechte gelten für wohnungslose Menschen genauso wie für alle anderen. Bund, Länder und Kommunen müssen sich gemeinsam auf den Weg machen, diese Rechte zu gewährleisten – und zwar schnellstmöglich\“, so Claudia Engelmann. Der Leitfaden macht zudem deutlich: Notunterbringung darf allenfalls eine kurzfristige Lösung sein, aber niemals ein Dauerzustand. Neben baulichen Mindeststandards geht es um den Schutz vor Gewalt, wirksame Beschwerdemöglichkeiten, Privatsphäre, Teilhabe, digitale Infrastruktur und eine angemessene Lage der Unterkünfte. Besonders hervorzuheben ist die Beteiligung von Menschen mit eigener Unterbringungserfahrung an der Erarbeitung des Leitfadens.

\“Die Notunterbringung wohnungsloser Menschen darf höchstens eine kurzzeitige Option sein. Der Leitfaden verdeutlicht, dass die Betroffenen klare Rechtsansprüche haben. Vor allem aber braucht es eines: Wohnungen\“, betont Engelmann.

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach Meldungen der Kommunen und Einrichtungen rund 474.700 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. 41 Prozent von ihnen waren jünger als 25 Jahre. Mehr als 206.000 Menschen lebten länger als zwei Jahre in Notunterkünften – ein Anstieg um 58 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

WEITERE INFORMATIONEN

Notunterkünfte für wohnungslose Menschen. Interview mit Claudia Engelmann

https://ots.de/3OqrEp

Claudia Engelmann (2022): Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

https://ots.de/G9l9mt

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Posted by on 28. Januar 2026.

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Categories: Allgemein

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