Deutsche Umwelthilfe zu LNG-Terminal in Mukran:\“Bundesverwaltungsgericht stärkt Immissionsschutzrecht und verhindert Abstimmungen im Hinterzimmer\“

Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
\“Das heutige Gerichtsurteil bestätigt unsere Auffassung: Wesentliche Änderungen am Betrieb des LNG-Terminals Mukran dürfen nicht im Hinterzimmer vollzogen werden. Die Entscheidung stärkt das Immissionsschutzrecht und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz und Beteiligung. Gerade im sensiblen Umfeldder Insel Rügen müssen alle Auswirkungen auf Umwelt und Anwohnende sorgfältig geprüft werden – und zwar öffentlich. Die geplanten Änderungen im Betrieb der Regas bezüglich des Mehrbetriebs von Schiffsmotoren und Kesselanlagen müssen ordentlich auf ihre Umweltwirkungen und Sicherheitsrisiken untersucht werden. Wir erwarten, dass die Deutsche Regas das laufende Änderungsgenehmigungsverfahren jetzt konstruktiv begleitet und endlich auch alle relevanten Umweltinformationen vollständig zugänglich macht.\“
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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