Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe zum Klimaschutzprogramm

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert:
\“Die Bundesregierung hat nach wie vor kein Programm vorgelegt, mit dem die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele erreicht werden können. Stand jetzt wird sowohl das Klimaziel 2030 als auch das Klimaziel 2040 krachend verfehlt. Wir erwarten am Bundesverwaltungsgericht ein deutliches Urteil, das dem Klimarechtsbruch der Bundesregierung endlich ein Ende macht. Die Bundesregierung muss im Klimaschutzprogramm konkret darlegen, mit welchen Maßnahmen wie viel CO2 eingespart werden soll. Dringend nötig wäre beispielsweise ein Tempolimit, mit dem sofort 12 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden können. Vage Absichtserklärungen und Maßnahmen, deren Klimaschutzwirkung nicht erkennbar sind, reichen für den Schutz unserer Zukunft nicht aus.\“
Derzeit laufen in der Bundesregierung die Verhandlungen zu einem neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens im März 2026 beschlossen werden muss. Die Vorgaben eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hätten unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung dieses Programms.
Hintergrund:
Laut aktuellem Projektionsbericht wird das Klimaziel 2030 um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. Das Klimaziel 2040 wird sogar um 103 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. Insgesamt werden zwischen 2031 und 2040über 550 Millionen Tonnen CO2 mehr ausgestoßen als gesetzlich erlaubt.
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