Bundestag stärkt Jugendschutz – neues Gesetz reguliert Lachgas

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:
\“Dort, wo buntes Lachgas in Automaten oder Spätis neben Süßigkeiten und E-Zigaretten verkauft wurde, haben Eltern, Ärztinnen und Ärzte sowie Lehrkräfte völlig zu Recht Alarm geschlagen. Zugleich wurde deutlich, dass GBL und BDO – häufig als K.o.-Tropfen eingesetzt – bislang nur unzureichend reguliert waren. Der zunehmende Missbrauch dieser Substanzen hat bundesweit zu erheblicher Sorge geführt. Gesundheitsorganisationen,
Beratungsstellen und Elternvertretungen haben immer wieder auf die enormen Risiken besonders für Jugendliche und junge Erwachsene hingewiesen und klare gesetzliche Regeln eingefordert. Der unkontrollierte Verkauf über Automaten und Onlineplattformen sowie fehlende Altersbeschränkungen haben gezeigt, wie dringend eine umfassende Regulierung notwendig war.
Mit dem neuen Gesetz untersagen wir den Verkauf von Lachgas an Minderjährige, verbieten den Vertrieb über Automaten und den Onlinehandel und passen die zulässige Füllmenge der Kartuschen aus produktionstechnischen Gründen an. Zugleich bleibt die legale Nutzung in Medizin, Forschung und Industrie ausdrücklich möglich. Der stationäre Handel wirdso ausgestaltet, dass Massenkäufe spürbar erschwert werden und der Missbrauch – insbesondere in Form von K.o.-Tropfen-Anwendungen – deutlich eingedämmt wird, weil diese Stoffe bislang viel zu leicht verfügbar waren.
Wir schließen damit eine lange bestehende Regelungslücke, stärken den Jugendschutz und schaffen klare Regeln, die Missbrauch verhindern, ohne legitime Anwendungen einzuschränken. Das Gesetz steht für eine moderne, verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik und sendet ein starkes präventives Signal.
Es zeigt zugleich, dass Politik handlungsfähig ist, wenn Gesellschaft, Länder und Wissenschaft an einem Strang ziehen. Die neuen Regeln schaffen Verlässlichkeit für Industrie und Forschung und schützen junge Menschen vor vermeidbaren Risiken. Prävention und Jugendschutz gehören zum Kern staatlicher Verantwortung. Mit diesem Gesetz wird dieser Anspruch konsequent umgesetzt.\“
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