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Bundespatentgericht: Urteilsbegründung in dem Rechtsstreit um ein Patent betreffend eine Therapie mit dem Wirkstoff Rivaroxaban ist abrufbar – Az. 3 Ni 11/22 (EP)

 

In dem Nichtigkeitsverfahren betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents 1 845 961 (DE 60 2006 045 199) ist das Urteil des 3. Senats des Bundespatentgerichts vom 29. Juli 2025 zwischenzeitlich an die Verfahrensbeteiligten zugestellt worden. Das Patent war mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt worden.

Gegen die Entscheidung ist Berufung eingelegt worden – Az. X ZR 68/25.

Die anonymisierte Entscheidung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung: 3 Ni 11/22 (EP) (https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/03011-22ep_29072025.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

Pressekontakt:

Pressesprecherin: Simone Peters
Telefon: 089 69937-260
E-Mail: Pressestelle@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 30. Oktober 2025.

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Categories: Allgemein

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