Bundesjustizministerin Hubig fordert Entkriminalisierung von Schwarzfahren / Stefanie Hubig will Entlastung der Justiz – und kündigt an, Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch zu prüfen

Hubig verwies auch auf die Belastungen für Behörden durch die Strafverfolgung.\“Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten\“, sagte sie noz. Die schwarz-rote Koalition habe vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. Dabei müsse dann auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.
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