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Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung: Menschenrechtsinstitut begrüßt Strafrechtsreform

 

Zum heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 erklärt Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

\“Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen zur Strafverfolgung von Menschenhandel sowie zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel und stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Besonders positiv ist die Neuordnung der Straftatbestände zu Menschenhandel und zu sexueller Ausbeutung im Strafgesetzbuch sowiedie Vereinfachung der Straftatbestände. Diese Straftaten waren bisher schwer nachweisbar. Umso erfreulicher ist der Ersatz des Ausnutzens einer\“Zwangslage\“durch das Ausnutzen einer\“schutzbedürftigen Lage\“und der Verzicht auf das Merkmal\“rücksichtsloses Gewinnstreben\“. DieseÄnderung tragen dazu bei, dass Gerichte künftig stärker die Gesamtsituation der Betroffenen berücksichtigen müssen.

Besonders wichtig ist das sogenannte Non-Punishment-Prinzip, das sicherstellt, dass Betroffene nicht für Straftaten verfolgt werden, die sie aufgrund ihrer Lage als Betroffene von Menschenhandel begangen haben. Der Gesetzesentwurf schafft erstmals eine Sonderregelung für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Eine Umwandlung der\“Kann-Regelung\“in eine\“Soll-Regelung\“ist dringend nötig.

Kritisch bleibt aus menschenrechtlicher Sicht, dass im Aufenthaltsrecht keine ausreichenden Verbesserungen erfolgt sind. Dies verhindert, dass alle Betroffenen ihre Rechte auf Bedenk- und Stabilisierungsfrist oder Sozialleistungen geltend machen können. Hier sieht das Institut im weiteren Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungsbedarf.\“

Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Die Bundesregierung hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Berichterstattung über die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel betraut. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712. Berlin

https://ots.de/UVxxfP

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Contentvon: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Posted by on 27. Mai 2026.

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Categories: Allgemein

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