Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: BDBe für zügige nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

\“Heute läuft die in der RED III enthaltene Frist zur nationalen Umsetzung ab, zu der Deutschland die europäischen Vorgaben eigentlich hätte umsetzen müssen. Trotz monatelanger Vorbereitungszeit liegen bislang keine Vorschläge der vorherigen Bundesregierung und des zuständigen Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der EU-Vorgaben vor\“, erklärt Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe.\“Der neue Bundesumweltminister Carsten Schneider sollte das Thema ganz oben auf seine Prioritätenliste setzen und die deutsche Treibhausgasminderungs-Quote jetzt schnell an die EU-Vorgaben anpassen\“, so Gerig weiter.
Notwendig ist nach Ansicht des BDBe vor allem eine deutliche Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) und deren Fortschreibungüber das Jahr 2030 hinaus. Außerdem sollten die aktuell geltenden Mehrfachanrechnungen für bestimmte Erfüllungsoptionen in der THG-Quote kritisch geprüft und angepasst werden, um Fehl- und Betrugsanreize zu mindern und die Anteile erneuerbarer Energien im Verkehr – die zuletzt gesunken waren – tatsächlich und nicht nur rechnerisch zu erhöhen. Gerig:\“Doppelanrechnungen so genannter fortschrittlicher Biokraftstoffe sollten ausschließlich auf mit innovativen Technologien hergestellte Produkte beschränkt werden und die Mehrfachanrechnung von Strom muss entfallen, da diese Maßnahmen ihren Förderzweck verfehlt haben.\“Auch eine Flexibilisierung der so genannten Schutzsortenregelung bei Benzin muss nach Ansicht des BDBe endlich umgesetzt werden, damit Tankstellen ihr Kraftstoffsortenangebot individuell gestalten können.\“Wie in allen EU-Mitgliedsstaaten sollte die gesetzliche Verpflichtung, E5 an allen Verkaufsstellen anbieten zu müssen, entfallen. Dies schafft Platz im Angebot für neue alternative Kraftstoffe\“, fordert Gerig abschließend.
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