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Warum die niederländische Holding deutschen Unternehmesrechtsformen davonzieht

 

– und das ist vor allem bei größeren Vermögen und internationalem Wachstum interessant.

1. Spürbar weniger Steuern auf Gewinne

Weniger Körperschaftsteuer:
In den Niederlanden zahlen Sie 19 % bis 200.000€ Gewinn und 25,8 % darüber.
In Deutschland landen Sie mit Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer schnell bei rund 30 % – und oft darüber.

Dividenden fast komplett steuerfrei:
Hält die Holding mindestens 5 % an einer Tochtergesellschaft, sind Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 100 % von der Körperschaftsteuer befreit.
Ergebnis: Gewinne bleiben im System, können innerhalb der Struktur verschoben, gebündelt und reinvestiert werden – ohne private Sofortbesteuerung.

Verkauf von Firmenanteilen ohne Steuerkeule:
Der Verkauf einer Tochterfirma kann in den Niederlanden in der Regel steuerfrei in die Holding fließen – statt privat mit hoher Einkommensteuer besteuert zu werden.

Steuerneutrale Reinvestition statt Privatertrag:
Gewinne können ohne persönliche Steuerbelastung in Immobilien, Projekte, Start-ups oder neue Märkte gesteckt werden.

Konkretes Beispiel:
Bei 250.000€ Gewinn spart eine niederländische Holding gegenüber einer deutschen GmbH rund 17.500 € pro Jahr
(Gesamtsteuerlast ca. 41 % statt 48 %).

2. Weniger Bürokratie, weniger Kapitalbindung

Stammkapital: 1€ statt 25.000 €
Eine niederländische B.V. braucht theoretisch nur 1,00 € Stammkapital.
Die deutsche GmbH verlangt 25.000€ – Geld, das gebunden ist, statt für Wachstum zu arbeiten.

Weniger Pflichten, weniger Papierkrieg:
Eine vereinfachte Bilanz reicht, ein Wirtschaftsprüfer ist nicht nötig.
Prüfungen werden erst ab ca. 6 Mio. € Bilanzsumme, 12 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeitern relevant.

Flexibleres Gesellschaftsrecht:
Das niederländische Recht ist deutlich unternehmerfreundlicher, die Finanzverwaltung praxisnäher und weniger\“kreativ restriktiv\“als in Deutschland.

3. Internationales Wachstum – steuerlich clever aufgestellt

Starkes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen:
Die Niederlande haben Abkommen mit sehr vielen Ländern – auch mit klassischen Steueroasen.
Das senkt Quellensteuern auf Lizenzen, Zinsen oder Managementgebühren erheblich.

EU-Expansion aus einem Guss:
Von einer niederländischen Holding aus lassen sich Tochterunternehmen in allen EU-Ländern, aber auch ausserhalb der EU vergleichsweise einfach strukturieren.

Seriöses Image statt\“Briefkastenfirma\“:
Niederländische Holdings gelten weltweit als professionell, stabil und seriös – ganz anders als klassische Offshore-Konstrukte.

IP-Box für Lizenzen und Patente:
Rund 80 % der Einkünfte aus bestimmten IP-Rechten können steuerlich begünstigt werden – ein massiver Hebel für technologie- und markengetriebene Unternehmen.

4. Vermögen schützen, Risiken auslagern

Klare Haftungstrennung:
Operative Risiken (Haftung, Verträge, Personal) sitzen in der Tochtergesellschaft.
Die Gewinne werden nach oben in die Holding gezogen und dort geschützt.

Holding steuert, Töchter arbeiten:
Die Holding kümmert sich um Management, Beteiligungen, Finanzierung;
die Töchter konzentrieren sich aufs Geschäft – sauber getrennt, klar strukturiert.

Gewinne flexibel verschieben:
Mittel können flexibel zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verteilt und dort eingesetzt werden, wo sie am meisten bringen.

5. Praktische Umsetzung: schnell, günstig, unternehmerfreundlich

Gründung ohne deutschen Papierkrieg:
2026 liegen die Gründungskosten einer niederländischen Holding etwa bei:

* Notar: ca. 1.100-1.300€
* Dolmetscher: ca. 400-600€
* Begleitung/Organisation: ca. 350€

Überschaubare laufende Kosten:
Eine komplette Administration inklusive Geschäftsadresse gibt es ab 500 € netto im Monat.
Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschluss und Bilanz liegen erfahrungsgemäß spürbar unter deutschen Kosten – und sind verhandelbar.

Flexible Vergütung für Geschäftsführer:
Gehaltsmodelle können individuell gestaltet werden – unter Berücksichtigung der deutsch-niederländischen Sozialversicherungsabkommen.

Keine ständige Präsenzpflicht vor Ort:
Persönliche Anwesenheit ist nur für den Notartermin nötig.
Ein niederländisches Bankkonto ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Fazit:
Wer als deutscher Unternehmer Vermögen aufbauen, international expandieren und gleichzeitig legal Steuern, Bürokratie und Haftungsrisiken reduzieren will, kommt 2026 an einer niederländischen Holding kaum vorbei.

Posted by on 7. Januar 2026.

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Categories: Allgemein

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