Versprechen aus Koalitionsvertrag zu weniger Bürokratie gebrochen / Brossardt:\“Bereits tarifgebundene Unternehmen müssen vom Tariftreuegesetz ausgenommen werden\“

Die vbw fordert zwingende Anpassungen im Gesetzentwurf und zeigt sich von den Empfehlungen im Bundesrat zum Tariftreuegesetz enttäuscht.\“Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die bereits einen Branchen- oder Haustarifvertrag haben, ebenfalls unter das Tariftreuegesetz fallen. Dass der Bundesrat diese Ausnahmereglung abgelehnt hat, ist genauso unverständlich, wie die Ablehnung der empfohlenen Erhöhung des Auftragswerts. Zudem werden deutsche Unternehmen ohne Fertigungsstätten im Ausland diskriminiert\“, so Brossardt. Viele dieserÄnderungen fordert auch der Normenkontrollrat.
Die vbw verweist auf die Erfahrungen mit Landestariftreuegesetzen.\“Es gibt keinenachweisbarenpositiven Auswirkungen solcher Regelungen in Form einer Steigerung der Tarifbindung, sei es auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite. Vielmehr lassen sich eine Verkleinerung des Bieterkreises und ein immenser Vollzugs- und Verwaltungsaufwand nachweisen. Angesichts klammer kommunaler Kassen ist das ein Grund mehr, das Tariftreuegesetz komplett zuüberarbeiten\“, findet Brossardt. Die vbw weist zudem Aussagen der Befürworter als nicht haltbar zurück, dass\“Lohndumping\“mit Steuergeldern ein Riegel vorgeschoben werden soll.\“Wir haben ein umfassendes System von Lohnuntergrenzen und die Arbeitsbedingungen im Wettbewerb um Aufträge basieren auf deutschen Gesetzen. Diese Art der Rechtfertigung ist reine Polemik und verschleiert die Tatsache, dass das Tariftreuegesetz genau die Art von Bürokratiemonster ist, gegen das die amtierende Bundesregierung antreten wollte\“, so Brossardt abschließend.
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