Versorgung sichern – Strukturen stärken / KZBV veröffentlicht Aktionsplan für zukünftige vertragszahnärztliche Versorgung

Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, sagt anlässlich der Veröffentlichung des Aktionsplans:\“Die Mundgesundheit der Bevölkerung hat sich in den vergangenen Jahren stetig und nachhaltig verbessert, wie auch die Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie unlängst erneut belegt haben. Dieser Erfolg ist das Resultat einer konsequent präventionsorientierten Ausrichtung der zahnmedizinischen Versorgung. Diese wird im Kern mit flächendeckenden, wohnortnahen Praxisstrukturen im gesamten Bundesgebiet sichergestellt – Strukturen, die keineswegs selbstverständlich sind.
Auch wenn sich die zahnärztliche Versorgung in Deutschland derzeit insgesamt auf einem flächendeckend guten Niveau befindet, steht auch der zahnärztliche Bereich – ebenso wie das gesamte Gesundheitssystem – vor allem angesichts des demografischen Wandels vor vielfältigen Herausforderungen. Um die zahnärztliche Versorgung zukunftsfest aufzustellen, brauchen wir daher geeignete politische Rahmenbedingungen, die die vertragszahnärztliche Niederlassung fördern. Dazu gehört unter anderem der Abbau von Bürokratie in den Praxen, eine vollumfängliche Vergütung erbrachter Leistungen und sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung der Versorgung in von Unterversorgung bedrohten Bereichen. Eine Versorgungspolitik vom Reißbrett ist hingegen nicht zielführend, wenn die Versorgung auch in Zukunft wohnortnah und flächendeckend auf dem bewährten Niveau sichergestellt werden soll.\“
Vor dem Hintergrund wiederkehrender politischer Diskussionen um eine Wiedereinführung einer vertragszahnärztlichen Bedarfszulassung mit Zulassungsbeschränkungen stellt Hendges klar:
\“Eine Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen, wie sie immer wieder ins Spiel gebracht wird, ist weder ein geeigneter noch ein erforderlicher Weg, diesen Herausforderungen in der Versorgung zu begegnen. Unsere Analyse zeigt, dass im vertragszahnärztlichen Bereich aktuell sowie auch in den nächstenJahren in der Fläche ein nach wie vor hohes Versorgungsniveau besteht bzw. bestehen wird. Daher stellt die Sperrung von überversorgten Planungsbereichen im Rahmen einer Bedarfszulassung schon aus diesem Grund kein adäquates Steuerungsmittel dar.\“
Auch ohne eine Bedarfszulassung würden sich die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte weitestgehend bevölkerungsproportional verteilen. Die Bedarfszulassung würde durch Zulassungssperren in Planungsbereichen ohne Versorgungsprobleme der Fehlentwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung hingegen aktiv Vorschubleisten, so Hendges abschließend.
Der\“Aktionsplan 2025 bis 2030 für eine wohnortnahe und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung\“kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/aktionsplan-sicherstellung in einer Kurzfassung sowie einer vertiefenden Ausarbeitung abgerufen werden.
Pressekontakt:
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abt. Presse – undÖffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent Abt. Presse – undÖffentlichkeitsarbeit
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