VAUNET kritisiert die gesetzliche Investitionsverpflichtung – für weitere Umsetzung Augenmaßund Kompromissbereitschaft erforderlich

Der sogenannte\“Investitionspakt\“ist ein denkbar schlechter Ausgangspunkt für die Findung eines solchen Kompromisses: Die Anknüpfung an eine über dem europäischen Durchschnitt liegenden Investitionsquote, kombiniert mit einer Reihe von hohen Subquoten. Insbesondere aber die Vorgaben zur Rechteteilung lassen viele Fragen nach rechtlicher Zulässigkeit und Marktkonformität offen.
Inwiefern die als Kompromiss angedachten sog. Opt-out- undÖffnungsklauseln zu einer Erleichterung und Verhältnismäßigkeit beitragen, ist bisher nicht ersichtlich.
Ein Anreiz für mehr Investitionen in Deutschland hätte nach wie vor nur ein nachhaltiges Fördersystem wie z. B. ein Tax Incentive-Modell geboten. Der nun gewählte Rahmen muss erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken ausräumen und schwerwiegende Eingriffe in die unternehmerische Entscheidungs-, Programm- und Angebotsfreiheit vermeiden.\“
In der Folge muss die Umsetzung einer Investitionsverpflichtung sich in der Höhe am europäischen Durchschnitt orientieren und mit dem weitgehenden Verzicht auf Subquoten und Rechteteilungsvorgaben erfolgen. Die Marktlogik und auch der Blick in andere Länder zeigt, dass Rechteteilung – wenn überhaupt – zu Fördersystemen oder einem Steueranreiz gehören.
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