Valentinstag am 14. Februar – Paare sollten ihren Versicherungsschutz prüfen

Die Ursprünge des Valentinstags sind nicht eindeutig belegt. Als Namensgeber gelten meist der römische Bischof Valentin oder Valentin von Terni. Unabhängig davon hat sich der 14. Februar zu einem festen Tag der Liebenden entwickelt. Viele Paare nutzen ihn, um ihre Zuneigung mit kleinen oder auch größeren Geschenken auszudrücken. Manche denken sogar über Verlobung oder Hochzeit nach.\“An Versicherungen denken die wenigsten – dabei sind sie gerade für unverheiratete Paare besonders wichtig\“, erklärt GVI?Präsident Siegfried Karle.
Wer zusammenzieht oder bereits länger zusammenlebt, sollte laut GVI prüfen, welche Versicherungen gemeinsam genutzt werden können und wo zusätzlicher Bedarf besteht. Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Sie kann meist auf eine gemeinsame Familienversicherung umgestellt werden, ohnedass zusätzliche Kosten entstehen. Auch eine gute Unfall- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind essenziell, damit im Ernstfall nicht der Partner plötzlich finanziell allein dasteht. Gerade bei größeren Schäden kann fehlender Schutz mehrere Tausend Euro kosten.\“Viele Paare wissen gar nicht, dass ihre individuelle Lebenssituation direkten Einfluss auf den optimalen Versicherungsschutz hat\“, so Karle. Gleichzeitig können bestimmte Policen durch das Zusammenleben überflüssig werden – und so bares Geld sparen.
Zahlreiche Tipps und weiterführende Informationen zu Versicherungen für Paare – mit und ohne Trauschein – finden sich unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik\“Gratis\“.
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