Urteil gegen Tierschützer belegt Notwenigkeit zur Videoüberwachung in Schlachthöfen

Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg urteilten trotz dieses ethischen Arguments dennoch gegen die Tierschützer: „Die CO?-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden\“, begründeten sie, „wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen\“, zitiert der Spiegel ihre Begründung. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) tritt „für ein Ende der CO?-Betäubung ein, da diese zu vermeidbaren Tierqualen führt\“, wie ihr Bundesvorsitzender Günther Bendle-Behnisch betont. Die Höherbewertung wirtschaftlichen Profits vor den Leiden der Tiere sei ein Beleg dafür, dass die nach Bekanntwerden des Prozesses von der ÖDP gestartete Petition zur Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen genau am richtigen Hebel ansetzt. Die ÖDP fordert die Behandlung der Tiere zu verbessern. Aus ganz Deutschland setzen sich inzwischen zigtausende Menschen mit ihrer Unterschrift für die Initiative der ÖDP ein.
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