SWM begrüßen Zustimmung des Bundesrats zur Grundgesetzänderung: Entscheidender Schritt für die Transformation des Wärmesektors und nachhaltige Investitionen in Infrastruktur

Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung:\“Das Sondervermögen Infrastruktur ist ein erster notwendiger Schritt, um die Transformation des Energie-, Wärme- und Mobilitätssektors weiter umsetzen und in nachhaltige Zukunftsprojekte investieren zu können. Im Fokus müssen dabei die Technologien und Infrastrukturen stehen, die die geringsten CO2-Vermeidungskosten haben und zeitnah zur Verfügung stehen. Dies trägt langfristig zum Wirtschaftswachstum bei.\“
Ein bedeutender Teil der bereitgestellten Mittel muss nun auch in die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fließen. Dieses Programm ist unerlässlich, um die Integration erneuerbarer Energien in die Wärmenetze zu fördern, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen sowie Kommunen bei der Planung und Umsetzung effizienter Wärmeversorgungsstrategien zu unterstützen. Dr. Florian Bieberbach:\“Nur so kann es uns gelingen, die Infrastruktur für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auszubauen und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Denn die Transformation des Wärmesektors ist ein zentraler Baustein unserer Klimaschutzpolitik.\“
Ein Teil der finanziellen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur soll in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fließen. Ingo Wortmann, SWM Geschäftsführer Mobilität:\“Diese Mittel sind essenziell, um die Mobilitätsinfrastruktur zu verbessern und nachhaltige Verkehrslösungen zu fördern. Ein gut ausgebauter und effizienter ÖPNV ist von zentraler Bedeutung, um die Verkehrsbelastung und gleichzeitig die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Investitionen in den ÖPNV werden dazu beitragen, weiterhinattraktive und nachhaltige Mobilitätslösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.\“
Mit der Grundgesetzänderung sind die Grundlagen für einen Investitionsschub in Deutschland geschaffen. Damit die zusätzlichen Mittel in den kommenden zwölf Jahren auch dahin gelangen, wo sie für die Transformation des Energie-, Wärme- und Mobilitätssektors so dringend gebraucht werden, muss nichtnur der neugewählte 21. Deutsche Bundestag im Rahmen eines Ausführungsgesetzes die richtigen Weichen stellen, auch die Abgeordneten der folgenden Wahlperioden tragen hier Verantwortung.
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