Reimann zur Anhörung Krankenhausreform: Nicht an Qualitätsvorgaben herumschrauben

\“Das KHAG darf nicht zum Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz werden. Wenn bundesweite Qualitätsvorgaben durch weitreichende Ausnahmeregelungen ausgehebelt werden können, geht das auf Kosten der Patientensicherheit. Aus diesem Grund lehnen wir die geplanten Regelungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien in Kooperationen und Verbünden ab, denn sie drohen zum Einfallstor für das Unterlaufen der bundesweiten Vorgaben zu werden. Zudem sollten die Erreichbarkeitsvorgaben beibehalten werden – und zwar über die im KHVVG festgelegten Vorgaben hinaus. Aus unserer Sicht muss es differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben je Leistungsgruppe geben, die als bundeseinheitliche Leitplanken für die Krankenhausplanung gelten und an denen sich die Akteure vor Ort im Rahmen der Zuweisungsentscheidungen orientieren. Sie sollten im Sinne des Patientenschutzes in ganz Deutschland verbindlich gelten. Insgesamt müssen die Ziele der Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung konsequent weiterverfolgt werden.
Statt an den verbindlichen Qualitätsvorgaben herumzuschrauben, sollte der Gesetzgeber besser die grundsätzlichen Konstruktionsfehler der Reform beseitigen. So brauchen wir dringend die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientierten Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen. Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr bietet die einmalige Chance, in der gewonnenen Zeit ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln. Mit diesem Instrument könnten Planung und Finanzierung künftig Hand in Hand gehen. Das aktuell geplante System auf Basis von Ist-Fallzahlen setzthingegen zahlreiche Fehlanreize und fördert ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen in den Krankenhäusern. So kann die Solvenz der Krankenhäuser nicht gesichert werden.
Ein weiterer Konstruktionsfehler der Reform ist die Vorgabe, dass die Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen zur Vorhaltung von stationären Leistungen verpflichtet sind. Der Fokus dieser Einrichtungen sollte vielmehr auf der ambulanten Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeit liegen. Auch hier sollte der Gesetzgeber noch einmal nachbessern, damit die Sektorenübergreifenden Versorger künftig einen echten Mehrwert an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bieten können.\“
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung steht zum Download unter: https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/
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