rbb-exklusiv: Täter der Neuköllner Anschlagsserie müssen in Haft

Im Berufungsverfahren hatte die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin die beiden Angeklagten im Dezember 2024 zu den nun vom Kammergericht bestätigten Haftstrafen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die beiden Beschuldigten der zweimaligen Brandstiftung, der mehrfachen Sachbeschädigung und der Androhung von Straftaten schuldig gemacht hatten.
Über Jahre hinweg hatten Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin versucht, den Beschuldigten die nun abgeurteilten Straftaten nachzuweisen. Zum sogenannten Neukölln-Komplex, zu dem im Abgeordnetenhaus Berlin derzeit noch ein Untersuchungsausschuss läuft, zählt die Polizei eine Serie vonüber 70 Straftaten, die sich vorwiegend gegen Menschen richteten, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Es kam dabei zu Autobrandstiftungen, Drohungen, Beleidigungen und Nazi-Schmierereien.
Durch Medienberichte waren immer wieder Versäumnisse und Hinweise auf mögliche Verstrickungen von Polizisten in den Fall bekannt geworden. Die Polizei betraute im Mai 2019 eine Sonderkommission mit dem Namen\“Fokus\“mit den weiteren Ermittlungen.
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