Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur E-Evidence-Verordnung im Deutschen Bundestag weist der Verband erneut auf die erheblichen Risiken des grenzüberschreitenden Datenaus-tauschs hin. Dem DPNW-Vorsitzenden Dieter Adler ist bewusst, dass das deutsche Umset-zungsgesetz zur E-Evidence-Verordnung nicht grundsätzlich verhindert werden kann, da es sich um bereits beschlossenes EU-Recht handelt.
Adler betont:\“Für die nationale Umsetzung bestehen Handlungsspielräume. Wir fordern für die elektronische Patientenakte eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell muss auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europä-ischen Ermittlungsbehörden.\“
Nach der E-Evidence-Verordnung können Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. Damit werden elektronische Patienten-akten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steu-erfahndung oder Zoll zugänglich.
Adler verdeutlicht die Problematik anhand eines Beispiels:
\“Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafba-ren Abtreibung ermittelt. Es stellt sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei sowohl einen Arzt als auch eine Psychotherapeutin aufsuchte. Der polnische Staatsanwalt beantragt daraufhin die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der elektronischen Patientenakte. Nach der E-Evidence-Verordnung müssten diese Daten übermittelt werden.\“
Das DPNW befürchtet, dass mit der E-Evidence-Verordnung zentrale Grundrechte ausge-höhlt werden und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihre Patienten nicht mehr wirksam vor einer EU-weiten Ausforschung hochsensibler Gesundheitsdaten schützen können. Die ärztliche Schweigepflichtwürde dadurch faktisch entwertet.
Der Verband wendet sich bereits seit 2021 gegen die E-Evidence-Verordnung und sieht in ihr eine erhebliche Gefährdung der Patientenrechte und des verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Behandler.
Über den Verband
Das\“Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk\“(DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter:www.dpnw.de
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