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Presseerklärung für Stefan Kuntz / Schertz Bergmann erwirkt beim Landgericht Hamburg umfassendes Verbot gegen BILD

 

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 40/26) gegen die hinter der BILD stehende Axel Springer Deutschland GmbH weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz namens und in Vollmacht unseres Mandanten auf Folgendes hin:

Die BILD berichtete vor einigen Wochenüber angebliche Vorwürfe gegen unseren Mandanten und stellte ihn u.a. auf der Titelseite der BILD am Sonntag öffentlich an den Pranger. Die Berichterstattung hatte zahlreiche weitere Veröffentlichungen anderer Medien zur Folge. Nachdem die BILD keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung abgegeben hatte, haben wir nunmehr für unseren Mandanten per einstweiliger Verfügung ein umfassendes Verbot der schwer rechtsverletzenden Berichterstattung erwirkt. BILD ist es damit verboten, über die angeblichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten erneut zu berichten.

Damit steht fest: Der gesamten Kampagne gegen unseren Mandanten ist das Fundament entzogen.

Die von der BILD losgetretene massive mediale Vorverurteilung unseres Mandanten ist verboten worden, weil es für die Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlte, es hierfür also keinerlei Grundlage gab.

Die nun vom Landgericht Hamburg verbotene Berichterstattung ist der Inbegriff einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden unzulässigen Verdachtsberichterstattung, mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger gestellt wird. Wir nehmen diesen Fall daher auch zum Anlass, den deutschen Presserat einzuschalten.

Pressekontakt:

Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
Nicolas Jim Nadolny, LL.M. (KCL)
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mail@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

Posted by on 12. Februar 2026.

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Categories: Allgemein

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