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Presse und Rundfunk fordern faire Rahmenbedingungen für eine vielfältige Informations- und Medienlandschaft im Zeitalter künstlicher Intelligenz

 

Gemeinsame Eckpunkte von ARD, BDZV, MVFP, VAUNET und ZDF für einen medienregulatorischen Rahmen im Umgang mit KI

Deutschland verfügt über eine der vielfältigsten Medienlandschaften der Welt. Mit breitgefächerten Inhalten und Angeboten schaffen redaktionell tätige Medien Orientierung, ermöglichen faktenbasierte Debatten und stärken die demokratische Meinungsbildung. Wir investieren täglich in Qualität und Innovation und leisten einen zentralen Beitrag zur digitalen Transformation der Gesellschaft.

Dieses Engagement und der Medienstandort Deutschland werden jedoch aufgrund ungenügender Rahmenbedingungen für die Zukunft der Digitalmärkte und großer Schutzlücken für Investitionen in digitale redaktionelle Dienstleistungen und Produkte in Frage gestellt.

Aufgrund unzureichender Regulierung und Defiziten bei der Durchsetzung geltenden Rechts wachsen im ohnehin dysfunktionalen digitalen Markt globale Big-Tech-Plattformen zu KI-Gatekeepern. Sie können die mit hohen Investitionen erarbeiteten Inhalte redaktioneller Medien ausbeuten und diese in eigenen KI-Informationsangeboten präsentieren ohne selbst in Recherche, Informationsbeschaffung und journalistisch-redaktionelle Inhalte zu investieren. So entstehen Verschiebungen bei Aufmerksamkeit und Wertschöpfung, die demokratie-, wirtschafts- und medienpolitisch nicht hinnehmbar sind. Medien drohen zu reinen Daten- und Inputlieferanten für KI-Systeme zu werden und journalistische Inhalte durch KI-generierte Zusammenfassungen ersetzt zu werden.

Damit Medienunternehmen auch künftig eine vielfältige und demokratische Öffentlichkeit sichern können, braucht es faire Rahmenbedingungen. Medien-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Regelungen müssen sich hierbei ergänzen. Insbesondere sehen wir Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

1. Urheberrecht: Stärkung des Verfügungsrechts publizistischer Medienanbieter über redaktionelle Inhalte und Sicherstellung fairer Vergütung bei der Nutzung durch Dritte im KI-Bereich

Redaktionelle Inhalte sind das Ergebnis erheblicher personeller und wirtschaftlicher Investitionen und Leistungen publizistischer Medienanbieter. Diese müssen daher die volle Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter und -Plattformen behalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung redaktioneller Inhalte zum Training, zur Inferenz oder zur erweiterten Generierung durch Systeme generativer KI und für die Entwicklung KI-basierter Konkurrenzangebote zu Medienanbietern. KI-Plattformen greifen auf journalistische Inhalte zu und nutzen diese zur Erstellung eigener Informationsangebote. Hierdurch entsteht ein neuer KI-Informationsmarkt, der die Medienquellen, aus denen er sich speist, substituiert. Gleichzeitig droht dadurch ein erheblicher Abfluss von Aufmerksamkeit und Erlösen aus dem journalistischen Ökosystem.

Die Entscheidungüber die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Anbieter und Plattformen muss der Hoheit der publizistischen Medienanbieter unterliegen. Es bedarf darüber hinaus klarer in Deutschland durchsetzbarer Rechte, die KI-Plattformen, die auf journalistische Inhalte zugreifen oder diese wirtschaftlich verwerten, zu einer angemessenen Vergütung der Medienanbieter verpflichten. Dies setzt die Offenlegung der Nutzung und Verwendung der journalistisch-redaktionellen Inhalte voraus.

2. Medienrecht: Konsequente Absicherung der Medienvielfalt gegen die Marktmacht digitaler KI-Gatekeeper

Große Big-Tech-Plattformen und KI-Gatekeeper nehmen seit längerem eine zunehmend zentrale Rolle bei der Aggregation und Präsentation von Medieninhalten ein. Sie entscheiden maßgeblich darüber, zu welchen Informationen und Nachrichten die Menschen Zugang haben, was sie sehen, finden und nutzen.Der Einsatz generativer KI verstärkt diese Entwicklung, so dass auch hier Regeln zur Sicherstellung von Zugang,\“prominence\“(herausgehobene Stellung), Absenderkennung, Diskriminierungsfreiheit und Finanzierung zugunsten publizistischer Medien nötig sind. Solche medienrechtlich abzusichernden Leitplanken für den Erhalt von Meinungs- und Informationsvielfalt sind zugleich die Voraussetzung dafür, dass journalistische Inhalte in ihrer Vielfalt in KI-generierten Antworten präsent bleiben und so für die Rechtinhaber überhauptverwertbar werden.

Das Europäische Parlament hat am 10. März 2026 mit großer Mehrheit in einer Entschließung den\“Berichtüber das Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen\“angenommen und in diesem ein klares politisches Signal für einen besseren Schutz von Medien gegenüber KI gesetzt. Wir, ARD, BDZV, MVFP, VAUNET und ZDF, begrüßen, dass der Bericht die hier genannten Forderungen widerspiegelt und diese vom Parlament an die EU-Kommission als Handlungsaufforderung adressiert. Wir fordern die Bundesregierung auf,sich aktiv in diesen Gesetzgebungsprozess einzubringen. Ebenso befürworten wir das Vorhaben der Rundfunkkommission, die notwendigen medienrechtlichen Regelungen im sogenannten Digitalen Medienstaatsvertrag zu schaffen. Wir stehen umfassend für Dialog und Fachaustausch bereit.

Kontakte
Fachliche Ansprechpartner:
ARD: Dr. Susanne Pfab: susanne.pfab@ard-gs.de
BDZV: Helmut Verdenhalven, verdenhalven@bdzv.de
MVFP: Prof. Dr. Christoph Fiedler, christoph.fiedler@mvfp.de
VAUNET: Dr. Christina Oelke, oelke@vau.net
ZDF: Dr. Florian Kumb, kumb.f@zdf.de

Pressekontakt
ARD: Pressestelle@ard.de
BDZV: pasquay@bdzv.de
MVFP: antje.jungmann@mvfp.de
VAUNET: hs@schultz-kommunikation.com
ZDF: pressedesk@zdf.de

Pressekontakt:

ZDF-Kommunikation
pressedesk@zdf.de

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Original-Contentvon: ZDF,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 21. April 2026.

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Categories: Allgemein

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