Neuer Tarifabschluss Zeitarbeit: Drei Entgelterhöhungen bis September 2027

Der neue Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeit hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027.
Die Entgelte erhöhen sich stufenweise:
– zum 1. Januar 2026 um 2,99 %
– zum 1. September 2026 um weitere 2,5 %
– zum 1. April 2027 um weitere 3,5 %
Für das vierte Quartal 2025 bleiben die Entgelte unverändert.
Damit werden die bisherigen Entgelttarifverträge BAP-DGB und iGZ-DGB, die zuletzt zum 1. März 2024 geändert wurden, ab dem 1. Januar 2026 durch den neuen Entgelttarifvertrag GVP-DGB ersetzt.
\“Wir haben bei Entgelthöhe, Beginn und Laufzeit bis an die Schmerzgrenze der Unternehmen verhandelt\“, kommentiert VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer das Ergebnis.\“Drei weitere Erhöhungsschritte in kurzer Abfolge bedeuten für die Betriebe eine enorme Belastung. Nach Jahren massiver Kostenaufwüchse, einer spürbar gesunkenen Nachfrage und einem deutlichen Beschäftigungsrückgang in der Branche können wir keine neue Kostenwelle zum Jahresende schultern. Ein späterer Start und kleine, gestreckte Schritte sind unerlässlich, um Beschäftigung zu sichern und Insolvenzen zu vermeiden.\“
\“Das Ergebnis ist fair und haltbar: drei Stufen, klare Perspektive, lange Ruhe\“, ergänzt der stellvertretende Verhandlungsführer Sven Schwuchow.\“Eine moderate, dreistufige Anpassung der Entgelte und eine längere Laufzeit bis September 2027 geben den Unternehmen Verlässlichkeit und Planungssicherheit – und Beschäftigten eine spürbare Entwicklung. In dieser Lage zählt Verantwortung mehr als Schlagzeilen.\“
Hintergrund
Die Gewerkschaften waren mit 7,5 Prozent Entgelterhöhung mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab 1. Oktober 2025 in die Tarifrunde Zeitarbeit 2025 gegangen; die Arbeitgeber hatten 1,5 Prozent ab 1. April 2026 angeboten. Die erste Verhandlung blieb ohne Ergebnis. Parallel zeigen Branchenindikatoren eine anhaltend schwache Entwicklung – entsprechend stehen Planungssicherheit und Kostenbegrenzung für die Unternehmen im Mittelpunkt.
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Doris Bergmann
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