Münchens Oberbürgermeister ignoriert Gerichtsbeschluss: Deutsche Umwelthilfe zuversichtlich, mit Vollstreckungsantrag Tempo 30 wiederherzustellen

– Nach Weigerung von Oberbürgermeister Reiter, den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren, droht der Stadt nun die Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro
– Mögliche Beschwerde der Landeshauptstadt hätte keine aufschiebende Wirkung
– DUH-Bundesgeschäftsführer Resch:\“Mit dem Vollstreckungsantrag werden wir Oberbürgermeister Reiter zwingen, sich an Recht und Gesetz zu halten.\“
Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Anwohner der Landshuter Allee haben für die Aufrechterhaltung von Tempo 30 die Vollstreckung des Beschlusses beim Bayerischen Verwaltungsgericht München beantragt. Sie fordern von der Landeshauptstadt unter Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von bis zu 10.000 Euro die Umsetzung des Eilbeschlusses vom 13. Februar 2026. Damit reagieren sie auf die Weigerung von Oberbürgermeister Dieter Reiter, Tempo 30 sofort wieder einzuführen. Der Oberbürgermeister begründete dies damit, dass er erst ein Beschwerdeverfahren führen möchte und vorher nicht handelt. Eine Beschwerde der Landeshauptstadt gegen den Eilbeschlusses hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Dies wurde der Landeshauptstadt am Montag anwaltlich mitgeteilt. Die Frist, bis zu der der Oberbürgermeister die Vollziehung des Eilbeschluss mitteilen sollte, verstrich am gestrigen Mittwoch um 15.30Uhr ergebnislos.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:\“Mit dem Vollstreckungsantrag werden wir Oberbürgermeister Reiter zwingen, sich an Recht und Gesetz zu halten. München hat eine lange und unrühmliche Geschichte, wenn es um das Recht auf Saubere Luft der Menschen in der Landeshauptstadt geht. Seit 2010 kämpfen wir für die Einhaltung des geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertes undbis zum Bundesverwaltungsgericht haben uns alle Instanzen Recht gegeben. Mit seiner Weigerung, den jüngsten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts zur Wiederherstellung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee sofort umzusetzen, setzt Oberbürgermeister Reiter ein populistisches Zeichen gegen Verkehrssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Wir werden dieses rechtswidrige Verhalten eines Stadtoberhauptes nicht hinnehmen und sowohl mit unserer eigenen Klage als auch mit der Unterstützung der betroffenen Anwohnenden die Saubere Luft durch Tempo 30 in München durchsetzen.\“
Remo Klinger, Rechtsanwalt der Anwohner und der DUH:\“Rechtsstaatliche Regeln, die vor unseren Gerichten gelten, haben alle einzuhalten, auch der Oberbürgermeister Münchens. Wenn es ihm nicht geläufig ist, dass Eilbeschlüsse eines Verwaltungsgerichts sofort umzusetzen sind, bedarf es erneuter gerichtlicher Unterstützung, um ihm dies mit der nötigen Autorität mitzuteilen. Daher ist der Antrag auf Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gestellt worden.\“
Das Verwaltungsgericht war im Verfahren gegen die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Wiedereinführung von Tempo 50 dem Eilantrag der Antragsteller gefolgt. Damit ist die Landeshauptstadt mit sofortiger Wirkung verpflichtet, die entfernten Verkehrszeichen für Tempo 30 wieder aufzustellen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Remo Klinger, Geulen&Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.